1,20 Euro für Verletzung der Privatsphäre – ein symbolischer Betrag für Herzogin Meghan
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15.11.2021, USA, Burbank: Auf diesem von Warner Bros. veröffentlichten Foto ist Meghan, Herzogin von Sussex, während einer Aufzeichnung der "The Ellen DeGeneres Show" auf dem Gelände von Warner Bros. zu sehen. Foto: Michael Rozman/Warner Bros. via AP/dpa - ACHTUNG: Nur zur redaktionellen Verwendung im Zusammenhang mit der aktuellen Berichterstattung innerhalb von 14 Tagen und nur mit vollständiger Nennung des vorstehenden Credits +++ dpa-Bildfunk +++
© Quelle: Michael Rozman/Warner Bros. via
London. Herzogin Meghan soll einem Medienbericht zufolge infolge ihres gewonnen Rechtsstreits gegen die „Mail on Sunday“ für den unzulässigen Eingriff in ihre Privatsphäre nur den symbolischen Betrag von einem Pfund (1,20 Euro) Entschädigung bekommen. Das berichtete der „Guardian“ am Mittwoch unter Berufung auf Gerichtsdokumente. Meghan (40) hatte gegen den Verlag der Boulevardzeitung geklagt, weil diese einen persönlichen Brief an ihren Vater teilweise veröffentlicht hatte, und auch Recht bekommen.
„Normalerweise würde man für einen solchen Eingriff in die Privatsphäre 75.000 bis 125.000 Pfund (knapp 90 000 bis 150 000 Euro) erwarten“, sagte der Medienanwalt Mark Stephens dem „Guardian“.
Die Entschädigung sollte gespendet werden
Teurer sein dürfte für den Verlag dagegen die Niederlage im Fall um die Verletzung von Meghans Urheberrecht durch die Veröffentlichung des Briefes. Außerdem muss die Zeitung dem Bericht zufolge einen Teil von Meghans Gerichtskosten tragen, die mehr als eine Million Pfund betragen könnten.
Herzogin Meghan hatte bereits zuvor betont, es gehe ihr bei dem Rechtsstreit nicht um Geld, sondern um Prinzipien. Jegliche Summen, die Meghan aus dem Verfahren zugute kämen, sollten einem Sprecher zufolge gespendet werden.
Am zweiten Weihnachtstag hatten die „Mail on Sunday“ und die „MailOnline“ ihre Niederlage gegen Meghan in einer offiziellen Erklärung anerkannt. Es war Teil der Auflagen, eine solche Erklärung im Blatt und online zu veröffentlichen.
RND/dpa