50 Jahre nach „Stern“-Aktion: Wie hat sich der Umgang mit Abtreibungen verändert?
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Frauen demonstrieren in Bonn gegen den Abtreibungsparagraphen 218 (Archivfoto).
© Quelle: picture-alliance / Klaus Rose
Die Aktion erregt weltweites Interesse: Am 6. Juni 1971 bekannten sich 374 Frauen auf Initiative von Alice Schwarzer unter der Schlagzeile „Wir haben abgetrieben“ im „Stern“-Magazin öffentlich dazu, eine Straftat begangen zu haben.
28 von ihnen zeigten sich auf dem Cover, darunter prominente Gesichter wie die von Romy Schneider, Senta Berger und Veruschka von Lehndorff. Es sind zwar diese Gesichter, die man sofort wiedererkennt, doch es sind die anderen, die der Aktion noch mehr Bedeutung verleihen: die Frauen aus der Mitte der Gesellschaft. In den Monaten darauf kommen über 2000 Unterzeichnerinnen dazu. In den Folgejahren wird der Paragraf 218 überarbeitet.
Alice Schwarzer schreibt zum Jubiläum in der feministischen Zeitschrift „Emma“, deren Chefredakteurin die 78-Jährige ist: „1971 war das Abtreibungselend unvorstellbar groß – und entsprechend groß auch die Verzweiflung und Wut der Frauen. Das Bekenntnis der 374 war ein Befreiungsschlag. Es löste eine Lawine aus.“ Schwarzer betrachtet diesen Moment als Geburtsstunde der deutschen Frauenbewegung. Kritiker aus der katholischen Kirche werfen ihr hingegen bis heute vor, sie habe Abtreibung propagiert und erleichtert.
Schwangerschaftsabbrüche sind noch immer kriminalisiert
In der DDR waren Schwangerschaftsabbrüche zum Zeitpunkt der Aktion schon möglich – und vollends frei für oder gegen eine Schwangerschaft konnten sich Frauen ab 1972 entscheiden. Doch wer heute durchs gesamtdeutsche Strafgesetzbuch blättert, findet noch immer den Paragrafen 218 – allerdings mit dem Zusatz 218a. Abtreibungen sind noch immer strafbar, stehen aber unter bestimmten Umständen unter Straffreiheit. Doch die soziale Ächtung bleibt. „Die Stigmatisierung und Kriminalisierung sind bis heute Thema“, sagt Dörte Frank-Boegner, Vorsitzende von Pro Familia. „Frauen, die abtreiben möchten, durchlaufen einen Spießroutenlauf.“ Sie müssen in den ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis einen Arzttermin finden – und es gibt laut Frank-Boegner nur noch wenige Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.
Dörte Frank-Boegner, Vorsitzende von Pro Familia.
© Quelle: ProFamilia
„Im Süden Deutschlands fahren Betroffene teilweise 200 Kilometer für einen Eingriff.“ Sie müssen sich drei Tage vorher von einer zugelassenen Stelle beraten lassen, Pro Familia ist der größte Anbieter für solche Pflichtberatungen. Laut Gesetz soll diese Beratung zwar ergebnisoffen geführt werden, aber dem Schutz des ungeborenen Kindes dienen. „Wir sind immer erst einmal damit beschäftigt, den Frauen den Druck zu nehmen und Vertrauen aufzubauen“, so die Vorsitzende, die selbst über 27 Jahre als Beraterin gearbeitet hat. Deshalb würde Pro Familia sich ein Recht auf Beratung wünschen – und keine Pflicht.
Seit zehn Jahren ähnlich viele Schwangerschaftsabbrüche
In 50 Jahren hat sich dennoch einiges geändert – zum Beispiel die Zahlen. Laut Alice Schwarzer soll es zum Zeitpunkt der Aktion eine Million Abtreibungen jährlich gegeben haben, andere sprechen von einer halben Million. Jetzt sind es seit zehn Jahren im Schnitt etwa 100.000 pro Jahr. „Die Aufklärung hat sich verbessert, auch der Zugang zu Verhütungsmitteln“, sagt Frank-Boegner. Obendrein spielt die Demografie eine Rolle: Es gibt weniger Frauen im gebärfähigen Alter.
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Sina Tonk vom Verein Terre des Femmes.
© Quelle: Terre des Femmes
Der aktuelle Gesetzestext mit den Paragrafen 218 und 219 stammt im Grunde von 1995. „Eine große Debatte um Abtreibungen erleben wir erst seit etwa vier Jahren wieder, nachdem Kristina Hänel 2017 vom Amtsgericht Gießen verurteilt wurde“, sagt Sina Tonk vom Verein Terre des Femmes. Weil die Ärztin auf ihrer Website angab, Schwangerschaftsabbrüche zu machen, sollte sie eine Geldstrafe zahlen. Die Empörung darüber fachte die Debatte erneut an, der Paragraf 219a wurde überarbeitet. Nun können Mediziner zumindest auf einer Liste der Bundesärztekammer angeben, dass sie solche Eingriffe durchführen.
Doch Pro Familia ist nicht glücklich über den Kompromiss: „219a hat sich nicht bewährt. Ärztinnen und Ärzte sind zurückhaltend bei der Liste der Bundesärztekammer. Dazu kommt: Frauen, die sich informieren wollen, machen das im Internet und suchen sich nicht irgendwelche Listen heraus. Die Informationen sind nicht viel zugänglicher geworden“, so Frank-Boegner.
Die Diskussion zeige ihr aber auch: „Wir können und müssen uns mit Paragraf 218 nicht arrangieren. Ich hatte mich damit arrangiert, doch die Auseinandersetzung in den vergangenen eineinhalb Jahren zeigt, wie wichtig es ist, auch für Veränderungen einzutreten“, reflektiert die Vorsitzende von Pro Familia.
Doch der Ton in der Debatte wird hitziger. Seit fünf Jahren würden Beratungsstellen verstärkt Hassmails erhalten. Auch Sina Tonk beobachtet: „Dass Abtreibungsgegner nun vermehrt vor Praxen demonstrieren, ist fatal. Die Frauen werden beeinflusst. Es wird ihnen ein schlechtes Gewissen gemacht.“ Gleichzeitig sind die Gesetze in anderen Ländern wie Polen oder in Teilen der USA verschärft worden.
In Deutschland wird im Herbst die neue Regierung gewählt – ob danach die Paragrafen 218 und 219 überarbeitet werden, ist noch nicht klar. Der „Stern“ hat zum 50. Jahrestag des Jubiläums eine Neuauflage gestartet, mit acht Frauen auf dem Titelblatt – und demselben Slogan.