Alexa oder Siri: Wer wie ein Sprachassistent heißt, darf einen Zweitnamen anfordern
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"Alexa, mach...": Mithilfe des Namens erteilt man dem Sprachassistenten Befehle. Das wird zum Teil für Mobbing genutzt, wenn gleichnamige Kinder so angesprochen werden. (Symbolbild)
© Quelle: Elaine Thompson/dpa
Göttingen. Weil ein Mädchen den gleichen Namen wie ein bekanntes Sprachassistentensystem hat, darf es einen zweiten Vornamen erhalten. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden, wie es am Donnerstag mitteilte.
Ihre Tochter leide aufgrund ihres Namens erheblich unter Mobbing und Hänseleien, argumentierten die Eltern des Vorschulkindes. Immer wieder würden ihr auch Befehle erteilt. Einen Antrag für einen zweiten Vornamen hatte die Stadt abgelehnt, die Eltern klagten daher. Das Verwaltungsgericht Göttingen gab ihnen am 21. Juni Recht.
Beleidigende und erniedrigende Befehle
Der Produktname des bekannten Sprachassistenten sei ein Schlüsselwort zur Nutzung des Gerätes und deshalb in besonders herausragendem Maße missbrauchsgeeignet, befand das Gericht. Er lade dazu ein, beleidigende und erniedrigende Befehle an Personen mit dem gleichen Namen zu erteilen.
Da das Mädchen seinen bisherigen Vornamen sowie Nachnamen behalte, werde es bei Behörden keine Probleme haben - beispielsweise bei der Beantragung eines Ausweises. Gegen das zugestellte Urteil könne innerhalb eines Monats Berufung eingelegt werden, hieß es.
RND/dpa