Gerichtsverfahren in Bayern

Nach langem Rechtsstreit: Polizist darf sich „Aloha“-Tattoo stechen lassen

Polizeioberkommissar Jürgen Prichta darf sich nicht den Schriftzug «Aloha» auf den Unterarm tätowieren lassen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stärkt ein Verbot des Dienstherrn.

Die Vorlage für das "Ahloa"-Tattoo

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München. Nach jahrelangem Rechtsstreit darf sich ein bayerischer Polizist nun ein Tattoo mit dem Schriftzug „Aloha“ stechen lassen. Die Genehmigung für die Tätowierung sei für den „konkreten Einzelfall“ erteilt worden, teilte das Innenministerium in München am Freitag auf Anfrage mit und bestätigte eine Meldung des „Spiegel“. Bedingung sei allerdings, dass der Mann die Tätowierung im Dienst so verdeckt, dass sie nicht zu sehen ist.

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Wie die bayerische Polizei allgemein künftig mit Tattoos bei Beamtinnen und Beamten umgehen will, ist aber noch nicht geregelt. Die Regelungen befänden sich derzeit in der „Fortschreibung“, hieß es aus dem Ministerium: „Da dieser Prozess noch nicht abgeschlossen ist, können wir hierzu noch keine weitergehende Auskunft geben.“

Zunächst erfolgloser Antrag beim Präsidium

Der Polizist hatte 2013 beim Polizeipräsidium Mittelfranken erfolglos eine Genehmigung für das Tattoo beantragt, danach befassten sich verschiedene Gerichte mit dem Thema.

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Im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig 2020 hatte er zu dem geplanten Tattoo auf dem Unterarm erklärt, dass es ihn an seine Flitterwoche auf Hawaii erinnern solle. „Das gefällt mir halt.“ Er sei kein schlechterer Polizist, nur weil er tätowiert sei. Das Bundesverwaltungsgericht hatte damals entschieden, dass das Tattoo nicht vereinbar ist mit dem bayerischen Beamtengesetz. Zuletzt hatte Mitte 2022 das Bundesverfassungsgericht jedoch entschieden, dass der Fall noch einmal geprüft werden muss.

„Natürlich freue ich mich“, sagte der Polizist dem „Spiegel“. Allerdings sei es sein Ziel gewesen, das Tattoo offen zu tragen.

RND/dpa

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