Unfall bei Schießübung

Keine Kontaktlinsen: Britischer Soldat erschießt Kameraden

Das undatierte vom britischen Verteidigungsministerium (MoD) herausgegebene Handout-Foto zeigt einen Soldaten der 2 Rifles während einer Militärübung.

Das undatierte vom britischen Verteidigungsministerium (MoD) herausgegebene Handout-Foto zeigt einen Soldaten der 2 Rifles während einer Militärübung.

London. Weil ein kurzsichtiger britischer Soldat seine Kontaktlinsen nicht trug, ist bei einer Übung mit scharfer Munition versehentlich ein Kamerad erschossen worden. Das Opfer sei im März 2021 vermutlich mit einem vorgegebenen Ziel verwechselt worden, meldete die Nachrichtenagentur PA am Sonntag unter Berufung auf einen Untersuchungsbericht von Mitte August.

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Der 35 Jahre alte Sergeant, der im Irak, Kosovo und in Afghanistan gedient hatte, wurde auf einem Truppenübungsplatz in Wales getötet. Er hinterließ seine Ehefrau und zwei Söhne. Der Schütze wurde nicht näher identifiziert, sondern als „Guardsman 1“ bezeichnet. Auch das Geschlecht wurde nicht genannt.

„Das Komitee ist zu dem Schluss gekommen, dass die Fähigkeit von Guardsman 1, das richtige Ziel zu identifizieren, zu erfassen und anschließend zu bekämpfen, erheblich durch das Nichttragen der verschriebenen Kontaktlinsen beeinträchtigt wurde“, hieß es.

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Das Armeemitglied sei zum Zeitpunkt des Zwischenfalls seit 18 Monaten bei den Streitkräften gewesen. Erst mithilfe von Kontaktlinsen habe es die Mindestkriterien für einen Beitritt erfüllt.

Etwa 290 Meter vom Ziel entfernt gestanden

Ohne Linsen hätte „Guardsman 1“ bei zwei geöffneten Augen drei Mal näher am Ziel sein müssen, um alle Details zu erkennen und sechs Mal näher, wenn nur das rechte Auge geöffnet wäre, hieß es im Bericht weiter. Bei dem Zwischenfall habe der Schütze etwa 290 Meter vom Ziel entfernt gestanden. „Angesichts der unkorrigierten Sehschärfe wäre dieses Ziel in gleichen Details gesehen worden, als wenn jemand mit normalem Sehvermögen es aus 1740 Metern Entfernung gesehen hätte.“ Eine Armeesprecherin wollte sich nicht zu juristischen Konsequenzen äußern, solange die Polizeiuntersuchung nicht abgeschlossen ist.

RND/dpa

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