Prozess in München

Wegen Totschlags angeklagt: Vater soll fünf Wochen altes Baby umgebracht haben

Das Landgericht in München befasst sich mit dem Tod eines Säuglings.

Das Landgericht in München befasst sich mit dem Tod eines Säuglings.

Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines knapp fünf Wochen alten Babys hat der Vater eingeräumt, das Neugeborene geschüttelt zu haben. Der Kleinen sei aber schon vorher Blut aus der Nase getropft, sagte der 26-Jährige am Montag vor dem Landgericht München II. Das habe er beim Wickeln gemerkt und er sei darum in einem „Schockzustand“ gewesen. Deswegen habe er seine Tochter ruckartig geschüttelt und ihren Namen gerufen.

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Die Staatsanwaltschaft wirft dem Moldauer Totschlag vor. Sie geht davon aus, dass der Mann, der mit seiner Familie 2021 aus der Ukraine nach Deutschland gekommen war und in einer Unterkunft in Oberammergau wohnte, seine Tochter umgebracht hat, indem er sie schüttelte und ihren Kopf gegen einen harten Gegenstand schlug. Das stritt der Mann ab. Der Kopf des Babys sei in seiner Gegenwart nirgendwo gegen geschlagen. Er habe versucht, das Kind wiederzubeleben.

Baby hatte schwerste Verletzungen

Seinen Angaben zufolge hatte die große Schwester des Mädchens das Baby einen Tag vor dem Tod des Kindes mit einem Kissen vom Bett auf den Boden gezogen. Dabei sei aber „nichts passiert“. In der Nacht danach habe das Kind aber schon etwas „blutigen Schleim“ im Mund gehabt.

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Laut Anklage führten schwerste Verletzungen zum Tod des kleinen Mädchens: Es erlitt demnach einen Schädelbruch, Hirnblutungen, ein Schädel-Hirn-Trauma, Blutergüsse und Brustkorbverletzungen. Zwei Rippen des Babys waren gebrochen.

Nicht das erste tote Kind in der Familie

Als das Gericht die persönlichen Verhältnisse des Angeklagten abfragte, zeigte sich: die Kleine ist nicht das erste Kind des Mannes, das nur wenige Wochen lebte. Von den sechs Kindern, die er mit zwei Frauen bekam, leben nur noch drei.

Zwei seiner Kinder starben als Säuglinge kurz nach der Geburt in der Ukraine. Die Todesursache blieb vor Gericht zunächst unklar – ebenso, ob es eine Obduktion gegeben habe. Darüber machten der Angeklagte und die Mutter der beiden in der Ukraine gestorbenen Babys laut Gericht unterschiedliche Angaben.

RND/dpa

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