Gericht kippt pauschales Verbot von Corona-„Spaziergängen“ in Bad Mergentheim

Behelmte Einsatzkräfte der Polizei bei einem Protest von Gegnern der Corona-Politik. (Archivfoto)

Behelmte Einsatzkräfte der Polizei bei einem Protest von Gegnern der Corona-Politik. (Archivfoto)

Stuttgart. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat das per Allgemeinverfügung verhängte Verbot von Versammlungen gegen die Corona-Maßnahmen in Bad Mergentheim gekippt. Demnach dürfen sogenannte „Spaziergänge“ oder „Montagsspaziergänge“ in der Stadt im Main-Tauber-Kreis in Baden-Württemberg künftig nicht mehr pauschal verboten werden. Die Richter begründen ihre Entscheidung damit, dass das präventive Versammlungsverbot nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben der Versammlungsfreiheit genüge, wie ein Sprecher am Freitag in Stuttgart mitteilte.

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Der bloße Verstoß gegen die Anmeldepflicht stelle, auch wenn er planmäßig begangen worden sei, noch keine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Sinne des Versammlungsrechts dar, führten die Richter aus. Auch sei nicht ausreichend dargelegt, welches Infektionsrisiko durch die Demos entstehe. Als milderes Mittel hätte die Stadt etwa zunächst eine Verfügung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch bei unangemeldeten Demos verhängen können.

Beschluss des Gerichts gilt ab sofort

Die Stadt Bad Mergentheim hatte mit Wirkung ab dem 21. Dezember 2021 wie auch mehrere andere Kommunen im Land eine Allgemeinverfügung erlassen, die Versammlungen mit Aufrufen zu sogenannten Spaziergängen verbietet, wenn diese nicht angezeigt und nicht behördlich bestätigt sind. Der Beschluss des Gerichts gilt ab sofort. Gegen ihn können die Parteien noch Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einlegen.

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Der Ostalbkreis wiederum hatte am Donnerstag einen anderen Umgang mit Protesten gegen die Corona-Maßnahmen angekündigt. Demnach sollen auch unangemeldete Versammlungen künftig wie angemeldete Demos behandelt werden. Dennoch solle strikt auf die Einhaltung von Auflagen wie das Abstandsgebot und die Maskenpflicht geachtet und diese durchgesetzt werden.

RND/dpa

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