Nach Ankündigung von Protesten: Humboldt-Universität sagt Geschlechtervortrag von Biologin ab
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Die Juristische Fakultät der Humboldt-Universität Berlin.
© Quelle: picture alliance/dpa
Die Humboldt-Universität (HU) in Berlin hat vor der „Langen Nacht der Wissenschaften 2022″ einen Vortrag von Biologin Marie-Luise Vollbrecht kurzfristig abgesagt. Nun sorgt die Entscheidung der Universität für Diskussionen. Vollbrecht hatte ursprünglich einen Vortrag mit dem Titel „Geschlecht ist nicht gleich Geschlecht. Sex, Gender und warum es in der Biologie nur zwei Geschlechter gibt“ halten wollen. Teile der Studierendenschaft riefen zu Demonstrationen auf. Wegen Sicherheitsbedenken lud die HU Vollbrecht letztendlich wieder aus.
Der „Arbeitskreis kritischer Jurist*innen an der Humboldt Uni Berlin“ hatte zuvor eine Kundgebung angekündigt: „Keine Bühne für die Co-Autorin von Statements einer ‚biologischen Realität der Zweigeschlechtlichkeit‘“, mahnte die Gruppe auf Twitter. Die Aktivisten warfen Vollbrecht „Transfeindlichkeit“ vor und drohten mit Protesten. „An unserer Uni gibt es keinen Platz für Queerfeindlichkeit. Wir sehen uns auf der Straße!“, hieß es in einem Statement.
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Einem Bericht der „Bild“-Zeitung zufolge sei Vollbrechts Geschlechtervortrag „im Interesse der Gesamtveranstaltung“ abgesagt worden. „Die Debatte um den Vortrag droht alle anderen Angebote zu überschatten“, wird eine Sprecherin der Universität zitiert. Man sei von der Polizei informiert worden, dass zum Auftritt der Doktorandin eine Protestaktion geplant gewesen sei. Zudem sei eine Gegendemonstration erwartet worden, so eine Sprecherin gegenüber der „Welt“. „Wir bedauern sehr, dass Frau Vollbrecht den Vortrag nicht halten kann“, sagte Birgit Mangelsdorf, die Kommunikationschefin der Hochschule, der Zeitung. Den Vorwurf der Zensur wies die Uni von sich.
Vollbrecht kritisiert radikale Mittel von „Genderideologen“
Vollbrecht sagte in einem Medienbericht, die Absage mache sie „traurig“. „Das Einknicken vor radikalen gewaltbereiten Aktivisten, die kein Verständnis von Biologie haben, ist verständlich, aber alarmierend“, so die Biologin und wissenschaftliche Mitarbeiterin an der HU. Es könne nicht mehr von einer sachlichen Debatte gesprochen werden, „wenn Veranstaltungen aus Angst vor Gewalt abgesagt werden“. Der Vorfall sei ein weiteres Beispiel, „mit welchen radikalen Mitteln Genderideologen vorgehen“.
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Die Biologin verteidigte am Sonntag ihren Geschlechtervortrag und beharrte auf der Annahme, es gebe lediglich zwei biologische Geschlechter: „Das ist der Stand der Wissenschaft, wie er in Lehrbüchern steht und im Biologie-Studium gelehrt wird“, so die Biologin.
Universität distanzierte sich von Vollbrechts vorangegangenen „Meinungen“
Vollbrecht war kürzlich als Co-Autorin eines Gastbeitrags in der „Welt“ mit dem Titel „Wie ARD und ZDF unsere Kinder indoktrinieren“ aufgefallen. Darin argumentieren „fünf Gastautoren, Biologen und Mediziner“, der öffentlich-rechtliche Rundfunk verfolge eine „bedrohliche Agenda“. Der Springer-Vorstandsvorsitzende Matthias Döpfner bezeichnete den Beitrag im Nachhinein als intolerant, herablassend und ressentimentgeladen, wissenschaftlich bestenfalls grob einseitig. Auch Medienjournalist Steffan Niggemeier kritisierte die Gastautoren des Artikels scharf: „Die fünf Autor*innen gehören seit Jahren fast alle zum Who’s Who der deutschen Gegnerschaft von Trans-Identitäten.“
Aktuelle Einordnung
Wie viele Geschlechter gibt es?
Grundlegend galt lange die Annahme, in der Humanbiologie gebe es nur zwei Geschlechter: männlich und weiblich. Tatsächlich ist die Theorie der Vielgeschlechtlichkeit bereits vor knapp 100 Jahren wissenschaftlich begründet worden. Der Berliner Sexualforscher Magnus Hirschfeld hatte sie in seiner „Zwischenstufenlehre“ in den 1920er Jahren bereits ein „drittes Geschlecht“ formuliert.
Auch die UN hat Intersexualität grundsätzlich anerkannt, im Jahr 2016 erklärte die Organisation: „Bis zu 1,7 Prozent der Babys werden mit Geschlechtsmerkmalen geboren, die nicht den typischen Definitionen von männlich und weiblich entsprechen. Das macht Intersexualität fast so häufig wie Rothaarigkeit!
Beim Intersex-Sein geht es um die biologischen Geschlechtsmerkmale einer Person. Dazu gehören Genitalien, Keimdrüsen, Hormonspiegel und Chromosomenmuster. Es unterscheidet sich von der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität – eine intersexuelle Person kann heterosexuell, schwul, lesbisch, bisexuell oder asexuell sein, und sie kann eine Frau, ein Mann, beides oder keines von beiden sein.“
2012 setzte sich dann der deutsche Ethikrat aufgrund des wissenschaftlichen Forschungsstandes dafür ein, neben „männlich“ und „weiblich“ einen weiteren Geschlechtseintrag im deutschen Personenstandsrecht zuzulassen. Fünf Jahre später, im Jahr 2017 folgte dem das Bundesverfassungsgericht und forderte den Gesetzgeber dazu auf, das Personenstandsrecht entsprechend zu ändern. Das Grundgesetz erzwinge nach Einschätzung des Gerichts keine binäre Geschlechterordnung nach der Geburt. Das Bundesverfassungsgericht sah in der Verpflichtung, jeden Menschen dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuordnen, einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot und das Persönlichkeitsrecht.
2018 beschloss dann der Bundestag parteiübergreifend gegen die Stimmen der AfD die Einführung des Geschlechtseintrages „divers“.
Auch die HU distanzierte sich vom Meinungsstück der „Welt“, an dem sich auch Vollbrecht beteiligte. „Grundsätzlich“, so eine Sprecherin gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, verstehe sich die Humboldt-Universität „als ein Ort, an dem kein Mensch diskriminiert werden sollte“.
Die „Meinungen“, die Frau Vollbrecht im „Welt“-Artikel vertreten habe, stünden „nicht im Einklang mit dem Leitbild der HU und den von ihr vertretenen Werten. Die HU hat sich dem ‚des wechselseitigen Respekts vor dem/der Anderen‘ verpflichtet. Wir distanzieren uns daher von dem Artikel und den darin geäußerten Meinungen ausdrücklich.“
Die Universität plant, Vollbrechts Geschlechtervortrag in Zukunft zu organisieren. Bei einem Folgetermin sollen sowohl Vollbrecht, aber auch Vertreter des „Referent_innenrates“ der HU und trans Gruppen eingeladen werden, damit „das Thema in einer der Universität angemessenen Weise diskutiert werden kann“.
RND/hyd
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