Tat im Februar 2020

Getöteter schwarzer Jogger Ahmaud Arbery – erneut lebenslange Haftstrafe für Schützen

Ein Wandgemälde von Ahmaud Arbery ist in Brunswick zu sehen, wo der 25-jährige Mann im Februar 2020 erschossen wurde (Archivbild).

Ein Wandgemälde von Ahmaud Arbery ist in Brunswick zu sehen, wo der 25-jährige Mann im Februar 2020 erschossen wurde (Archivbild).

Washington. Zweieinhalb Jahre nach dem Mord an dem schwarzen Jogger Ahmaud Arbery ist gegen einen der drei verurteilten weißen Männer erneut eine lebenslangen Haftstrafe verhängt worden. Das entschied am Montag eine Richterin eines US-Bundesgerichts im Bundesstaat Georgia, wie US-Medien übereinstimmend berichteten. Der Schütze Travis M. war im Februar nach Bundesrecht wegen Hassverbrechen für schuldig befunden worden. Eine Jury kam im Februar zu dem Schluss, dass die drei Männer Arberys verfassungsmäßige Rechte verletzt hätten.

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Der 25-jährige Arbery war im Februar 2020 nahe der Stadt Brunswick in Georgia beim Joggen erschossen worden. Die Ermittlungen kamen erst richtig in Gang, als der Fall später durch ein verstörendes Handy-Video von der Tat national und internationale Aufmerksamkeit erlangte.

Wenig später – am 25. Mai 2020 – wurde der Afroamerikaner George Floyd bei einem brutalen Polizeieinsatz in Minneapolis im Bundesstaat Minnesota getötet. Danach kam es über Monate hinweg zu Protesten gegen Rassismus und auch gegen Polizeigewalt in den USA.

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Wegen des rassistischen Hintergrunds nach Bundesrecht angeklagt

Eine Geschworenenjury hatte die drei Männer bereits in einem Verfahren des Bundesstaates Georgia für schuldig befunden und im Januar zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Schütze Travis M. wurde damals von den Geschworenen des Mordes für schuldig befunden. Die beiden Mitangeklagten, Travis M.s Vater Gregory M. und der Nachbar William B., wurden unter anderem wegen schwerer Körperverletzung und Totschlagsdelikten für schuldig befunden. Alle drei Männer wurden wegen des rassistischen Hintergrunds der Tat auch nach Bundesrecht angeklagt.

Während des aktuellen Prozesses vor dem Bundesgericht hatte die Staatsanwalt gezeigt, dass die Angeklagten in der Vergangenheit etwa rassistische Textnachrichten schrieben oder sich rassistisch äußerten. Die Verteidigung argumentierte, dass Arbery nicht aus rassistischen Motiven gejagt worden sei, sondern weil die Männer ihn eines Verbrechens verdächtigten.

RND/dpa

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