Mord in Flüchtlingsheim: Ehemann des Opfers angeklagt

Ein Polizist sucht im Grünbereich an einem Bahnsteig mit einem Freischneider nach Beweismitteln im Fall einer getöteten 23 Jahre alten Frau. Der Mordfall in einer Flüchtlingsunterkunft in Ahrensburg (Kreis Stormarn) beschäftigt nun das Landgericht Lübeck.

Ein Polizist sucht im Grünbereich an einem Bahnsteig mit einem Freischneider nach Beweismitteln im Fall einer getöteten 23 Jahre alten Frau. Der Mordfall in einer Flüchtlingsunterkunft in Ahrensburg (Kreis Stormarn) beschäftigt nun das Landgericht Lübeck.

Lübeck. Ein Mordfall in einer Flüchtlingsunterkunft in Ahrensburg (Kreis Stormarn) beschäftigt von diesem Dienstag an das Landgericht Lübeck. Einem 38 Jahre alten Mann wird vorgeworfen, dort in der Nacht zum 6. September 2021 seine 23 Jahre alte Ehefrau mit 28 Messerstichen getötet zu haben. Als Motiv werde ein übersteigertes Besitzdenken des Mannes vermutet, heißt es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Der Mann habe seiner Frau offenbar kein Leben ohne ihn zugestehen wollen.

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Die Frau stammt wie ihr Ehemann aus Afghanistan. Ihr Leiche war am 7. September tot in der Flüchtlingsunterkunft gefunden worden. Wenige Stunden zuvor war ihr Ehemann am Autohof Münchberg im Landkreis Hof in Bayern in einem Reisebus mit Fahrtziel Mailand kontrolliert worden. Er war den Beamten der Bundespolizei aufgefallen, weil er unvollständige Papiere vorlegte, die ihn nicht zur Einreise nach Italien berechtigten. Als die Beamten ihn deshalb näher befragten, berichtete er nach Polizeiangaben, dass seine Frau sich zwei Tage zuvor in der Ahrensburger Unterkunft selbst getötet habe.

28 Stichverletzungen

Diese Aussage wurde jedoch durch die Obduktion der Toten widerlegt. Demnach kam die 23-Jährige durch insgesamt 28 Stichverletzungen zu Tode, die sie sich nicht selbst zugefügt haben kann.

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Das Amtsgericht Hof erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lübeck Haftbefehl gegen den 38-Jährigen - zunächst wegen Totschlags. Aufgrund der Ermittlungsergebnisse geht die Staatsanwaltschaft inzwischen jedoch von Mord aus niederen Beweggründen aus, so dass dem Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe droht.

Für den Prozess vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts sind zunächst acht Verhandlungstage vorgesehen. Nach Angaben des Gerichts sind insgesamt 29 Zeugen und zwei Sachverständige geladen.

RND/dpa

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