Nach Verurteilung zu Haftstrafe: Stadtplanerbe Alexander Falk aus Gefängnis entlassen
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Der Unternehmer Alexander Falk verlässt nach Prozessende das Frankfurter Gerichtsgebäude.
© Quelle: Arne Dedert/dpa
Frankfurt/Main. Der Hamburger Unternehmer Alexander Falk befindet sich nach seiner Verurteilung auf freiem Fuß. Das Landgericht Frankfurt sprach den 50-Jährigen am Donnerstag zwar der Anstiftung zu gefährlicher Körperverletzung schuldig, setzte den Haftbefehl gegen ihn aber aus.
Es bestehe keine Verdunkelungs- und keine Fluchtgefahr, sagte der Vorsitzende Richter Jörn Immerschmitt zur Begründung. Bis zu seiner rechtskräftigen Verurteilung bleibt Falk damit frei. Die Verteidigung kündigte an, gegen das Urteil vor dem Bundesgerichtshof (BGH) vorgehen zu wollen.
Wegen Anstiftung zu Schuss auf einen Wirtschaftsanwalt verurteilt
Das Landgericht verurteilte Falk wegen der Anstiftung zu einem Schuss auf einen Wirtschaftsanwalt in Frankfurt zu vier Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe. Der Auftrag zu der Tat sei von Männern weitergeleitet worden, die wiederum Falk beauftragt habe.
Der Erbe des gleichnamigen Stadtplanverlags hat deshalb bereits 22 Monate in Untersuchungshaft verbracht. Der durch den Schuss verletzte Anwalt bereitete zu der Tatzeit im Februar 2010 eine Millionenklage vor in einem Verfahren, bei dem es um manipulierte Umsätze beim Verkauf eines Internetunternehmens ging, das Falk gehörte.
RND/dpa