Binnen-I als „Sprachfehler“

Beschwerde beim ORF: Zuschauer soll wegen Gendersprache Bluthochdruck bekommen haben

Bluthochdruck wegen gendergerechter Sprache? Das wirft ein Zuschauer dem Österreichischen Rundfunk in einer Beschwerde vor.

Bluthochdruck wegen gendergerechter Sprache? Das wirft ein Zuschauer dem Österreichischen Rundfunk in einer Beschwerde vor.

Ein Zuschauer reicht eine Beschwerde beim Österreichischen Rundfunk (ORF) ein. Der Grund: Er bekomme Bluthochruck, weil ein Sender der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt gendert. Seine Beschwerde wies die KommAustria, eine Aufsichtsbehörde des ORF, ab. Das Aufsichtsgremium begründete seine Entscheidung damit, dass keine unmittelbaren Schäden entstanden seien, wie die österreichische Zeitung „Heute“ berichtet.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

In seiner Beschwerde führt der Zuschauer an, dass der ORF durch das Gendern, also die Verwendung eines Binnen-I‘s, seine Pflicht zur objektiven Berichterstattung verletzte. Er kritisiert die Verbreitung von „Falschinformationen infolge der Verweiblichung seiner Sprache“, zitiert das Medium die Beschwerdeschrift.

Zuschauer bezeichnet Gendern als „Sprachfehler“

Er bezeichnet die Verwendung des Binnen-I‘s und seine Betonung als „Sprachfehler“. Als Beispiel führt er an, dass mit der Bezeichnung „Kund*innen“ nur „Kundinnen“ angesprochen werden. Er als „Kunde“ fühle sich davon aber nicht behelligt. Infolge dieser Argumentation unterstellt er dem Sender die Verbreitung von Falschinformationen.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Außerdem habe er auch direkte Schäden erlitten: Ihn habe die Verwendung einer gegenderten Sprache derart geärgert, dass sein Blutdruck auf ein ungesundes Niveau angestiegen sei.

Beschwerde abgewiesen

Die Aufsichtsbehörde wies seine Beschwerde ab. „Die KommAustria vermag nicht zu erkennen, worin eine unmittelbare materielle oder immaterielle Schädigung des Beschwerdeführers denkmöglich gelegen wäre“, heißt es dem Bericht zufolge in der Begründung der Behörde. Der Beschwerdeführer habe ausschließlich eine auf der subjektiven Gefühlsebene liegende „Schädigung“ in Form einer generellen, störenden sprachlichen Gestaltung der Berichterstattung durch den ORF behauptet.

Die Fehde des Zuschauers mit dem Sender begann im Mai 2020, als der Mann erstmals Kontakt mit dem Kundenservice der Rundfunkanstalt aufnahm.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

RND/lka

Laden Sie sich jetzt hier kostenfrei unsere neue RND-App für Android und iOS herunter

Mehr aus Panorama

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken