Prozessauftakt im Fall Thomas Drach: wenig Worte, viel Show

Der Angeklagte Thomas Drach steht beim Auftakt seines Prozesses vor dem Landgericht im Verhandlungssaal. Die Staatsanwaltschaft wirft Drach vier Überfälle auf Geldtransporter vor.

Der Angeklagte Thomas Drach steht beim Auftakt seines Prozesses vor dem Landgericht im Verhandlungssaal. Die Staatsanwaltschaft wirft Drach vier Überfälle auf Geldtransporter vor.

Auf einmal steht er da, Deutschlands bekanntester Verbrecher. Und Thomas Drach, der Reemtsma-Entführer, wirkt etwas verloren in Gerichtssaal 112. Kein Blitzlichtgewitter, keine Kamerateams begrüßen das „Superhirn der Ganoven“, nicht mal seine Anwälte. „Ist er das jetzt wirklich?“, tuscheln einzelne Prozessbeobachtende, die um 9.12 Uhr an diesem Dienstagmorgen bereits zwei Leibesvisitationen hinter sich gebracht haben. Denn Drach, der Jeans und ein dunkles Sakko trägt, neben einem Wachtmeister steht und schon mal Unterlagen auspackt, war noch gar nicht dran. „Der muss zurück“, heißt es auf einmal und Drach verschwindet durch die Tür zum Vorführbereich, hinter dem bewaffnete SEK-Beamte warten, so unspektakulär, wie er gekommen war. Nach anderthalb Stunden – so lange dauert es, bis alle Journalisten und Journalistinnen durchsucht waren – folgt dann doch noch der große Auftritt. Die große Kölner Drach-Show konnte endlich beginnen.

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Schwer bewaffnete Polizisten im Gerichtsgebäude

Thomas Drach sei ein hochbrisanter und gefährlicher Schwerverbrecher, so schätzte ein Hamburger Kriminaldirektor den Entführer des Tabak-Dynastie-Erben Jan Philipp Reemtsma bereits vor 15 Jahren ein. Attribute, die auf den mittlerweile 61-jährigen Drach offenbar noch heute zutreffen. Und eine Spezialbehandlung für einen Angeklagten mit Sicherheitsmaßnahmen durch die Kölner Behörden begründen, die nur alle paar Jahre einmal aufgefahren werden. Schwer bewaffnete Polizisten im Gerichtsgebäude, umfassende und doppelte Kontrollen aller Prozessbesuchenden – die Angst vor einem Befreiungsversuch scheint allgegenwärtig. Ein unnötiger Hype, ein Personenkult, kritisieren manche Beobachter und Beobachterinnen. Nötig, man dürfe kein Risiko eingehen, sagen andere. Ausgelegt ist das verbaute Justizgebäude für ein solches Spektakel eigentlich nicht. Und so drängen sich die Besuchenden zunächst, wie erwartet, in das enge Treppenhaus.

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Um 10.38 Uhr geht es los. Drach, so scheint es, begrüßt den Mitangeklagten, seinen mutmaßlichen Komplizen, per Handzeichen. Kurze Besprechung mit seinen Verteidigern Andreas Kerkhof und Dirk Kruse, dann zieht die Schwurgerichtskammer ein. Gewohnt unaufgeregt eröffnet der Vorsitzende Richter Jörg Michael Bern (59) die Sitzung. Bern ist einer dieser Richter, die sich von einem Angeklagten – und mag dieser noch so von Dreistigkeit und Selbstüberschätzung geprägt sein – nicht an der Nase herumführen lassen wollen. Als Bern 2019 ein gerade wegen versuchten Mordes verurteilter IS-Sympathisant blutige Rache angekündigt hatte, wenn er wieder aus der Haft entlassen werde, entgegnete der Richter ganz trocken: „Okay, dann sehen wir uns in zehn Jahren wieder.“ Versuchter Mord, so lautet auch im Verfahren gegen Drach einer der Vorwürfe, doch bei einer Verurteilung wird es mit zehn Jahren Knast nicht sein Bewenden haben. Drach, gebürtiger Kölner und aufgewachsen in Erftstadt, droht lebenslänglich Gefängnis. Wird auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt, dann dürfte Drach wohl noch seinen 80. Geburtstag hinter Gittern feiern. Erst recht, wenn wie in der Anklageschrift gefordert noch Sicherungsverwahrung verhängt wird – ein psychiatrischer Gutachter verfolgt den gesamten Prozess und soll sich zur ganz akuten Gefährlichkeit des 61-Jährigen äußern. Nach vier mutmaßlichen Raubüberfällen in den Jahren 2018 und 2019.

Erster Schlagabtausch mit einem Verteidiger

Damit bei den Beteiligten nicht etwa die Stimmung eines Kaffeekränzchens aufkommt, grätscht Verteidiger Wolfgang Heer (vertrat Beate Zschäpe im NSU-Prozess) im Namen des Mitangeklagten direkt dazwischen, als Richter Bern erst wenige Worte verloren hatte. Der Mandant habe Kopfschmerzen, ihm sei erst spät eine Tablette gereicht worden, aber kein Wasser dazu. Richter Bern unterbricht die Verhandlung zur Einnahme der Ibuprofen. „Ist es besser geworden mit den Kopfschmerzen?“, fragt der Richter, scheinbar fürsorglich. Der Mandant könne der Hauptverhandlung nun folgen, antwortete Anwalt Heer für ihn. Auf den Hinweis hin, dass er ja mit dem Angeklagten gesprochen habe, fuhr Heer den Richter an: „Ich rede für meinen Mandanten!“ Bern schluckt das, bleibt ruhig. Poltern, das ist nicht der Stil des Vorsitzenden.

Thomas Drach hört sich das erste Geplänkel an, er wirkt etwas teilnahmslos, doch dann platzt es aus dem Hauptangeklagten heraus, er greift zu einem der vielen Saalmikrofone: „Ich möchte eine Strafanzeige stellen gegen die Staatsanwältin, wegen Urkundenfälschung!“ Drach zeigt, er ist voll da und gewillt, sich auch selbst um das Verfahren zu kümmern. Was genau Drach der Staatsanwaltschaft vorwirft, will der Richter nicht hören. Die Anzeige könne er später stellen.

Vier bewaffnete Raubüberfälle auf Geldtransporter

Dann hat Staatsanwältin Anja Heimig das Wort. Die Staatsanwaltschaft wirft Drach vier bewaffnete Raubüberfälle auf Geldtransporter vor, drei davon mit einem Komplizen aus den Niederlanden. Den ersten im März 2018 auf dem Ikea-Parkplatz in Köln-Godorf. Ein vermummter Räuber hält hier dem Wachmann ein Sturmgewehr AK-47, eine Kalaschnikow, vor das Gesicht, ein Geldkoffer mit 76.175 Euro an Einnahmen des schwedischen Möbelhauses wechselt den Besitzer. Die Täter fliehen in einem alten BMW, den die Ermittler wenig später ausgebrannt im nahegelegenen Immendorf entdecken. Auf gleiche Weise soll Drach sechs Monate später im hessischen Limburg an einem Supermarkt agiert haben. Beute: 89.850 Euro.

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Ungleich blutiger geht es laut Anklage im Jahr 2019 zu. Im März soll ein Wachmann den Kommandos des Räubers nicht schnell genug nachgekommen sein, was für ihn mit einem Durchschuss des Oberschenkels endet. Für 400 Euro Beute. Notoperation, Intensivstation, seither plagen den Überfallenen Alpträume und Panikattacken. Die Ankläger sehen hier nur einen Raub mit gefährlicher Körperverletzung, Opferanwältin Monika Müller-Laschet kritisiert das. Das Gericht stuft den Fall im Vorfeld zum versuchten Mord hoch und stellt ihn gleich mit einem Überfall acht Monate später an einer Ikea-Filiale in Frankfurt am Main. Hier zerfetzt eine Kugel die Vene eines Wachmanns im linken Oberschenkel. Das Opfer verblutet beinahe. Insgesamt soll Drach bei den ihm vorgeworfenen Raubzügen rund 230.000 Euro erbeutet haben.

Thomas Drach strebt einen Freispruch an

Eine DNA-Mischspur an einem gezündeten Tatfahrzeug, Bewegungsdaten von Handys, Telefonüberwachungen und ein auf Überwachungsvideos dokumentierter und Drach zugeordneter „Watschelgang“ sollen den Reemtsma-Entführer schwer belasten. Drachs Verteidiger Andreas Kerkhof überzeugt das – naturgemäß, will man sagen – nicht. Der Mandant strebe einen Freispruch an, so der Anwalt im Vorfeld, denn stichhaltige Beweise existierten nicht. Zum Prozessauftakt erklären Drachs Verteidiger, ihr Mandant werde schweigen. Zu den Vorwürfen, aber auch zu seinem schillernden Lebenslauf. Die Reemtsma-Entführung 1996 mit einem erlangten Lösegeld von 30 Millionen D-Mark, die Flucht nach Südamerika, die Festnahme 1997 in Buenos Aires und die Verbüßung einer Haftstrafe bis zum Oktober 2013 wird aber durch Akten und Zeugen im Prozess eine große Rolle einnehmen.

Da der Fall strittig ist, auch der Mitangeklagte weist die Vorwürfe zurück, muss die Schwurgerichtskammer des Landgerichts jeden möglichen Zeugen vernehmen, bisher rund 96 an der Zahl. Verteidiger Heer mutmaßt, man bräuchte dann wohl mindestens 100 Verhandlungstage. Soweit sei man ja noch nicht, quittiert Richter Bern das gewohnt trocken. Fest steht: Der Ausnahmezustand im Landgericht wird sich noch viele Male wiederholen. Mit einem Angeklagten Thomas Drach, der sicher noch das ein oder andere Ass in seinem Ärmel wähnt.

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