Richterbund: Kinder nicht schon ab 12 als strafmündig werten

Ein Richter im Gerichtssaal mit Strafgesetzbuch in der Hand.

Ein Richter im Gerichtssaal mit Strafgesetzbuch in der Hand.

Berlin. Der Deutsche Richterbund hat sich gegen eine Absenkung des Alters für Strafmündigkeit bei Kindern ausgesprochen. „Die Gleichung mehr Strafrecht gleich weniger Kriminalität geht bei den Jugendlichen nicht auf“, teilte der Vorsitzende Jens Gnisa mit. Das Jugendstrafrecht habe sich im Grundsatz bewährt. „Es hat durch den darin niedergelegten Erziehungsauftrag zu einem deutlichen Rückgang der Jugendkriminalität geführt“, so Gnisa. Man sehe daher auch keine Notwendigkeit, das Alter für Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre herabzusetzen.

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Auch der Deutsche Kinderschutzbund spricht sich auf Anfrage deutlich gegen einen solchen Schritt aus. Vielmehr sei das Jugendamt gefordert, zu reagieren und sich die Ursachen für das Verhalten des Kindes im Einzelfall anzuschauen, sagte die stellvertretende Geschäftsführerin Martina Huxoll-von Ahn. Auch Richterbund-Chef Gnisa bekräftigte, der Staat habe in solchen Fällen heute schon über die Jugendämter und die Familiengerichte die Möglichkeit einzuschreiten.

Vergewaltigung von 18-Jähriger hatte Diskussion ausgelöst

Nach einer Vergewaltigung in Mülheim an der Ruhr gelten drei 14-Jährige und zwei Zwölfjährige als dringend tatverdächtig. Angesichts dessen war unter anderem vom Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, die Forderung laut geworden, das Alter für die Strafmündigkeit in Deutschland auf 12 Jahre herabzusetzen. Kinder unter 14 Jahren sind in Deutschland generell nicht strafmündig, können also nicht vor Gericht gestellt werden.

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Von RND/dpa

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