Schönheitschirurg „Dr. Po“ erneut verurteilt

Der angeklagte Arzt während des Prozesses im Landgericht Düsseldorf. (Archivfoto)

Der angeklagte Arzt während des Prozesses im Landgericht Düsseldorf. (Archivfoto)

Düsseldorf. Ein bereits wegen tödlicher Schönheitsoperationen verurteilter Arzt ist nun auch wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt worden. Er muss deswegen 4000 Euro zahlen, entschied das Amtsgericht Düsseldorf am Donnerstag. Der Mediziner hatte zuvor in der Sache gegen einen Strafbefehl in Höhe von 13.500 Euro Widerspruch eingelegt. Dabei kam ihm zugute, dass sein Einkommen inzwischen deutlich geringer ist.

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Der Mediziner habe mehrfach weit mehr von einem Schmerz- und Beruhigungsmittel für seine Düsseldorfer Praxis bestellt als erlaubt. Der 50-Jährige räumte am Donnerstag ein, dass er schon mal über Bedarf bestellt habe, „weil sich die Eingriffe nicht immer exakt planen lassen“.

Im vergangenen November war er wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten sowie einem vierjährigen Berufsverbot verurteilt worden. Zwei Frauen waren nach Po-Vergrößerungen, die er vorgenommen hatte, gestorben. Die Verteidiger des Arztes, der von der Boulevardpresse „Dr. Po“ genannt wird, hatten einen Freispruch gefordert und Revision angekündigt.

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RND/dpa

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