Marihuanaverkauf über das Internet

Vater und Sohn: Encrochat-Drogendealer in Untersuchungshaft

EncroChat bot verschlüsselte Kommunikationsnetzwerke und Krypto-Handys, die abhörsicher sein sollten, an (Symbolbild).

Die illegalen Geschäfte liefen mit Hilfe besonders verschlüsselter Mobiltelefone des Anbieters Encrochat.

Reutlingen. Ein Vater und sein Sohn aus Reutlingen sollen als Drogendealer größere Mengen Marihuana über das Internet gekauft und dann weiterverkauft haben. Die 56 und 27 Jahre alten Männer wurden festgenommen und kamen in Untersuchungshaft, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilten. Bei der Durchsuchung ihrer Wohnungen fanden die Ermittler am Donnerstag über 50 Kilogramm Marihuana sowie Schusswaffen und Munition. Außerdem seien 600 Gramm Haschisch und knapp 150 Ecstasy-Tabletten sichergestellt worden. Über 12 000 Euro mutmaßliches Dealergeld wurden den Angaben zufolge beschlagnahmt.

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Transaktion dank Encrochat

Nach bisherigem Stand der Ermittlungen soll der 27-Jährige mit Hilfe besonders verschlüsselter Mobiltelefone des Anbieters Encrochat die Drogen im Internet gekauft haben. Vater und Sohn hätten sich dann seit 2020 als Drogenhändler betätigt. Beide seien einschlägig vorbestraft.

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Encrochat wurde vor allem von Kriminellen genutzt. Der Dienst galt wegen seiner aufwendigen Verschlüsselung als nicht zu knacken. Der Polizei in den Niederlanden und Frankreich war es trotzdem gelungen, mehr als 20 Millionen geheime Nachrichten abzuschöpfen. Das ermöglichte auch in Deutschland zahlreiche Ermittlungserfolge.

Datennutzung erlaubt

Die deutsche Justiz darf die Daten verschlüsselter Mobiltelefone von Encrochat verwenden, solange es der Aufklärung schwerer Straftaten dient. Das entschieden die obersten Strafrichterinnen und -richter des Bundesgerichtshofs (BGH) Anfang März grundsätzlich, wie am Freitag in Karlsruhe mitgeteilt wurde.

Gegen die beiden Männer aus Reutlingen wird wegen bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt.

RND/dpa

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