Vatikan verschärft Gesetz gegen sexuellen Missbrauch und Kinderpornographie
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Papst Franziskus verschärft das vatikanische Kirchenrecht im Kampf gegen Missbrauch und Kinder-Pornographie.
© Quelle: Filippo Monteforte/Pool AFP/AP/d
Nach den Debatten um sexuellen Missbrauch an Kindern durch Priester hat der Vatikan das kirchliche Strafgesetzbuch überarbeitet. Durch eine Reform des Strafrechts im Vatikan sollen die Täter künftig ihres Amtes enthoben werden können. Am Dienstag wurde das erneuerte Strafrecht im Vatikan vorgestellt, das nun klarere und weitreichendere Regelungen vorsieht. Demnach können auch Laien im Kirchendienst für Missbrauch zur Verantwortung gezogen werden. Der Teil, der die Minderjährigen angehe, stehe nun unter dem neuen Titel „Straftaten gegen Freiheit, Würde und Leben des Menschen“, erklärte der Vatikan-Kirchenrechtler Markus Graulich im Interview des Medienportals „Vatican News“.
Gesetzesreform im Vatikan: Bistümer bekommen weniger Macht
Das Kirchenrecht bestraft nun Priester zum Beispiel auch, wenn sie sich „pornografische Bilder“ von Minderjährigen beschaffen und verbreiten oder Minderjährige dazu bringen, solche Bilder aufzunehmen. Bisher galten solche Methoden in der Kirche nicht als kriminell. Nun sieht das Recht Amtsenthebung, andere gerechte Strafen oder die Entlassung aus dem Klerikerstand vor, wenn es die Schwere des Falls nahelegt. Die Gesetzesänderung nimmt außerdem Bischöfen und anderen Führungspersönlichkeiten in der Kirche weitgehend den Ermessensspielraum im eigenen Bereich, durch den Missbrauch immer wieder unter den Tisch gekehrt wurde.
Laut der Reform können Priester ihres Amtes enthoben werden, wenn sie irgendeinen anderen Menschen - egal ob minderjährig oder erwachsen - durch Gewalt, Drohungen oder Missbrauch ihrer Autorität zu sexuellen Handlungen zwingen. Laien, die kein kirchliches Amt bekleiden, können in einem solchen Fall entlassen, aus ihren Gemeinden entfernt oder zu Strafzahlungen verurteilt werden. Bisher galten im Vatikan zwar sexuelle Beziehungen zwischen einem Priester und einem anderen Erwachsenen als Sünde. Sie wurden aber nicht als Missbrauch gewertet, weil Erwachsene - so die Argumentation - in der Lage seien, „Nein“ zu sagen.
Kritik an sexuellem Missbrauch und Vertuschung
In der Vergangenheit haben eine Reihe von Skandalen deutlich gemacht, dass Schutzbefohlene immer wieder Opfer sexualisierter Gewalt durch Geistliche wurden. Offensichtlich wurde das im Fall des ehemaligen US-Kardinals Theodore McCarrick: Der Vatikan wusste jahrelang, dass er mit Priesteramtsanwärtern Sex hatte. Zur Verantwortung gezogen wurde er aber erst, als ein Opfer sich meldete, das als Jugendlicher von ihm missbraucht wurde. Papst Franziskus erhob ihn 2019 seines Amtes.
Auch im Erzbistum Köln gibt es Kritik am Umgang und der Aufarbeitung der Missbrauchsfälle. Laut externem Gutachten gebe es dort mehr als 200 Beschuldigte. Kardinal Woelki bestreitet aber jede Form von Vertuschung.
Seit der Vatikanische Gesetzeskodex 1983 erstmals veröffentlicht wurde, gab es Kritik daran, etwa dass bei Missbrauch von Kindern lange Verfahren nötig waren, bevor jemand wirklich des Amtes enthoben wurde. Und auch die Möglichkeiten zur Vertuschung solcher Verbrechen wurden immer wieder kritisiert. Über die Jahre gab es immer wieder kleinere Änderungen, etwa dass alle Verdachtsfälle dem Vatikan mitgeteilt werden müssen. Es dauerte aber 14 Jahre, bis nun eine größere Reform veröffentlicht wurde. Sein Vorgänger Benedikt XVI. habe im Jahr 2007 dem Päpstlichen Rat für die Gesetzestexte den Auftrag gegeben, mit der Überarbeitung der Strafnormen zu beginnen, hieß es in einer Mitteilung von Papst Franziskus. Das neue Gesetz tritt am 8. Dezember in Kraft.
RND/AP/dpa/scs