Vergewaltigung einer 18-Jährigen in Wolgast: Angeklagter erhält fünf Jahre Haftstrafe
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Im Dezember 2021 wurde eine junge Frau in Wolgast auf einer Straße attackiert und vergewaltigt. Kurz vor dem Urteil räumt der Angeklagte die Tat ein.
© Quelle: Tilo Wallrodt/Archiv
Stralsund. Weil er eine junge Frau im Dezember 2021 in Wolgast (Vorpommern-Greifswald) vergewaltigt hat, muss ein 34-jähriger Mann für fünf Jahre in Haft. Das Landgericht sprach den Mann am Donnerstag der Vergewaltigung schuldig. „Die Frau leidet noch heute an den psychischen Folgen“, sagte Richter Kai Klingmüller in der Urteilsbegründung. Das 18 Jahre alte Opfer hatte im Prozess unter Tränen geschildert, wie sie auf einem Gehweg in der Dunkelheit unweit eines Imbiss-Lokals vom Täter angesprochen, in ein Gebüsch gezerrt und vergewaltigt wurde.
Der Verurteilte hatte anfangs geschwiegen, kurz vor Prozessende aber über seinen Anwalt die Tat eingeräumt und sein Bedauern mitteilen lassen.
Der Vorfall hatte sich am 18. Dezember 2021 etwa eine Stunde vor Mitternacht ereignet. Die 18-Jährige hatte sich etwas zu Essen geholt und mit einer Freundin telefoniert. Auf dem Rückweg sei sie von dem Mann angesprochen worden, und er habe auf sein Handy gezeigt. „Ich dachte, er wollte sich im Ort zurechtzufinden“, sagte die Frau. Stattdessen sei ihr die Frage gezeigt worden, ob sie Sex wolle. Das habe sie energisch verneint.
Beweislage erdrückend
Trotzdem habe er sie plötzlich attackiert, vergewaltigt und sei dann geflohen. Der 34-Jährige wurde durch Aufnahmen von Überwachungskameras und Hinweise drei Tage später in Wolgast festgenommen.
In einem DNA-Gutachten wurden seine Spuren nachgewiesen. „Die Beweislage war erdrückend“, sagte Klingmüller. Bei mehreren Abstrichen war die DNA des Mannes bei der Frau gefunden worden.
Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft für den Mann verlangt, der Nebenkläger, der die 18-Jährige vertritt, sogar neun Jahre Haft. Der Verteidiger plädierte auf drei Jahre Freiheitsstrafe. Das Opfer ist immer noch krankgeschrieben und besucht eine Trauma-Therapie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
RND/dpa