Vorwurf der Vergewaltigung: Chris Brown muss sich vor Gericht verantworten
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Chris Brown bei einem Auftritt im Juni 2015. Der Sänger muss sich vor Gericht Vergewaltigungsvorwürfen stellen.
© Quelle: Scott Roth/Invision/AP
US-Sänger Chris Brown muss sich vor Gericht wegen Missbrauchsvorwürfen verantworten. Eine Frau reichte gegen ihn eine Zivilklage ein. Laut den Gerichtsunterlagen, die die Nachrichtenagentur AFP einsehen konnte, soll der Sänger sie im Dezember 2020 auf einer Jacht unter Drogen gesetzt und vergewaltigt haben. Nun fordert die Frau Schadensersatz in Höhe von 20 Millionen Dollar (etwa 18 Millionen Euro).
Bei dem mutmaßlichen Opfer handelt es sich um eine Tänzerin, Choreografin und Musikerin, die namentlich nicht genannt werden möchte. Brown soll sie auf der Jacht von Musikmogul Sean „Diddy“ Combs unter Drogen gesetzt und vergewaltigt haben. Auf der Jacht habe er ihr ein Getränk serviert, nach dem sie sich „desorientiert“ und „körperlich instabil“ gefühlt habe, daraufhin soll er sie vergewaltigt haben.
Dass die Frau zunächst keine Klage eingereicht habe, erklärten ihre Anwälte damit, dass sie sich geschämt habe. Nun möchte sie nicht nur Gerechtigkeit für sich selbst, sondern auch ein Vorbild für andere sein, „die jetzt oder in der Vergangenheit dem Angeklagten Chris Brown ausgeliefert waren“. In der Anklage heißt es: „Es ist an der Zeit, dem Angeklagten Chris Brown die Botschaft zu senden, dass das Maß voll ist.“
Auf Instagram wies Chris Brown die Vorwürfe in einer Story zurück: „Ich hoffe, euch fällt allen das Muster auf“, schrieb er. „Immer, wenn ich neue Musik oder Projekte veröffentliche, ziehen sie so eine Scheiße ab.“
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© Quelle: Instagram
Gegen Chris Brown wurden zuletzt 2019 Missbrauchsvorwürfe vorgebracht. Zu der Zeit wurde er kurzzeitig in Paris festgenommen, als eine Frau ihm ebenfalls Vergewaltigung vorgeworfen hatte. Zu einer Anklage kam es nicht.
2009 stand der Musiker vor Gericht, da er seine damalige Freundin, Sängerin Rihanna, angegriffen hatte. Er wurde zu fünf Jahren Haft auf Bewährung und 180 Tagen gemeinnütziger Arbeit verurteilt.
RND/vkoe