Lauterbach will zunehmende Leiharbeit in der Altenpflege per Gesetz eindämmen
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Gesundheitsminister Karl Lauterbach will die Leiharbeit in der Pflege eindämmen.
© Quelle: IMAGO/Political-Moments
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die in der Altenpflege stark zunehmende Leiharbeit eindämmen. Das geht aus dem überarbeiteten Gesetzentwurf für die Pflegereform hervor, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. Danach wird vorgeschrieben, dass die Pflegeeinrichtungen die Mehrkosten für den Einsatz von Leiharbeitern und ‑arbeiterinnen nicht den Pflegekassen in Rechnung stellen dürfen. Als Obergrenze gelten die in der Branche üblichen Tariflöhne. Auch Vermittlungsgebühren für die Zeitarbeitsfirmen dürfen nicht weitergereicht werden.
Durch die Begrenzung werde vermieden, dass „wirtschaftliche Anreize für das Verleihen von Pflege- und Betreuungspersonal auf Kosten der Solidargemeinschaft beziehungsweise der Pflegebedürftigen und ihrer Familien bestehen“, heißt es in der Begründung für den neu eingefügten Paragrafen. Darüber hinaus solle ein wirtschaftlicher Anreiz gesetzt werden, Stammpersonal im Betrieb zu halten und ungleiche Arbeits- und Entlohnungsbedingungen zulasten des Stammpersonals zu beschränken, wird weiter argumentiert. Der gesetzliche Eingriff trage dazu bei, „dass Leiharbeit und vergleichbare Maßnahmen nur zusätzliche Instrumente bleiben, um bei kurzfristigen Personalausfällen und nicht besetzbaren Stellen die vertraglich vereinbarte Personalausstattung vorübergehend sicherzustellen“.
Nach Beobachtung von Gewerkschaften: zunehmender Trend zur Leiharbeit
Nach der Beobachtung von Gewerkschaften und Sozialverbänden gibt es in der Pflege einen zunehmenden Trend zur Leiharbeit. Zeitarbeitsfirmen bieten Pflegern und Pflegerinnen teilweise eine deutlich höhere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen an, als diese sie als festangestellte Fachkräfte bekommen. Deshalb wechseln immer mehr Pflegekräfte in ein Leiharbeitsverhältnis, wodurch der ohnehin bestehende Personalmangel in den Stammbelegschaften weiter verschärft wird. Deshalb hatten unter anderem Sozialverbände ein Eindämmen der Leiharbeit gefordert.
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Die geplante Gesetzesänderung stieß allerdings auf Kritik. Die Diakonie, Betreiberin von vielen Pflegeeinrichtungen, beklagte, bei akuten Personalengpässen müssten die Träger für eine begrenzte Zeit auf Zeitarbeitsfirmen zurückgreifen können, um die Versorgung der Pflegebedürftigen sicher zu stellen. „Es geht also nicht um ‚gar keine Leiharbeit‘, sondern um die grundsätzliche Begrenzung des Instruments“, sagte Diakonie-Vorständin Maria Loheide dem RND. Die höhere Vergütung für Leiharbeitsfirmen nicht zu refinanzieren, sei als „isolierter Schritt wenig hilfreich.“ Bei Personalengpässen müssten dann die Angebote runterfahren und Stationen geschlossen werden, warnte sie.
Ermächtigung eingeschränkt
In dem überarbeiteten Gesetzentwurf wird auch die viel kritisierte Ermächtigung für die Bundesregierung entschärft, den Beitragssatz in der Pflegeversicherung bei finanziellen Engpässen künftig per Rechtsverordnung festzulegen – und nicht wie bisher üblich durch ein Gesetz. Dieser Weg wird der Änderung zufolge aber nur möglich sein, wenn die Rücklagen der Pflegeversicherung „absehbar“ die Höhe einer Monatsausgabe zu unterschreiten drohen. Die Anhebung, der anders als bisher geplant auch der Bundesrat zustimmen muss, darf zudem 0,5 Beitragssatzpunkte nicht überschreiten.