Angeklagter im Prozess um „NSU 2.0″-Drohschreiben weist Vorwürfe erneut zurück
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/54EHKIGTTVHENKLKKHTCBC52QQ.jpeg)
Der Angeklagte (l) und mutmaßliche Verfasser der "NSU 2.0"-Drohschreiben sitzt auf der Anklagebank. Dem Berliner werden unter anderem Beleidigung, versuchte Nötigung und Bedrohung vorgeworfen. Empfänger der Drohschreiben waren Privatpersonen, Personen des öffentlichen Lebens sowie Behörden und Institutionen.
© Quelle: Boris Roessler/dpa-Pool/dpa
Frankfurt/Main. Im Prozess um die „NSU 2.0“-Drohschreiben hat der Angeklagte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe erneut zurückgewiesen. Er sei zwar in einem einschlägigen Forum im Darknet unterwegs gewesen, habe selbst aber keine Straftaten begangen, sagte der aus Berlin stammende Alexander M. am Donnerstag vor dem Landgericht Frankfurt. Es habe sich zudem um leeren Drohungen gehandelt. Die Schreiben sollten Schlagzeilen generieren. Es sei niemals beabsichtigt gewesen, Jemanden anzugreifen.
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/EZHJQQG67RD4LOGG3ATC7MQUTQ.jpg)
Hauptstadt-Radar
Persönliche Eindrücke und Hintergründe aus dem Berliner Regierungsviertel. Immer dienstags, donnerstags und samstags.
Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.
Angeklagter soll über 100 Drohschreiben verschickt haben
Die Anklage wirft dem 54-Jährigen vor, zahlreiche Drohschreiben gegen Politikerinnen, Rechtsanwälte und Personen des öffentlichen Lebens verfasst und versandt zu haben. Zwischen August 2018 und März 2021 soll er laut Anklage über 100 selbst verfasste Schreiben verschickt haben - per E-Mail, Fax oder SMS. Er muss sich wegen Beleidigung, Bedrohung, Nötigung und Volksverhetzung verantworten. Der Absender „NSU 2.0“ spielt auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) an.
M. und die Nebenklage stellten am Donnerstag weitere Beweisanträge. Ob, wie zunächst erwartet, auch das Plädoyer der Staatsanwaltschaft gehalten werden kann, war zunächst unklar.
RND/dpa