Antidiskriminierungs­stelle meldet erneut Rekordwerte bei Beratungsanfragen

Bernhard Franke, kommissarischer Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, im Mai dieses Jahres in der Bundespressekonferenz.

Bernhard Franke, kommissarischer Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, im Mai dieses Jahres in der Bundespressekonferenz.

Berlin. Die Zahl der Beratungsanfragen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist auch im zweiten Corona-Jahr anhaltend hoch. „Bis Jahresende werden wir in etwa das gleiche hohe Niveau erreicht haben wie 2020″, sagte der kommissarische Leiter der Stelle, Bernhard Franke, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Teilweise liegt das an pandemiebedingten Anfragen – etwa zu 2G/3G-Regelungen und zur Maskenpflicht – teilweise aber auch an weiterhin vielen Anfragen zu rassistischer Diskriminierung.“

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Bis Ende November habe es bereits 7018 Anfragen gegeben. 4899 davon, also knapp zwei Drittel, seien Beschwerden gewesen, bei denen ein Diskriminierungstatbestand nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) betroffen gewesen sei. Dazu zählen Diskriminierung aufgrund von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

Im vergangenen Jahr hatten sich die Beratungsanfragen im Vergleich zum Vorjahr von gut 4000 auf knapp 8000 fast verdoppelt, die vom AGG abgedeckten Anfragen stiegen um über 80 Prozent von rund 3500 auf rund 6400. Die endgültigen Zahlen für das Gesamtjahr 2021 liegen erst in einigen Wochen vor.

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Franke betonte, der Beratungsanstieg könne auch positiv gesehen werden. „Das Gute ist, dass sich inzwischen immer mehr Menschen trauen, sich zu melden, wenn sie sich benachteiligt fühlen.“ Wichtig sei es daher, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, das zivilgesellschaftliche Beratungsangebot deutlich auszubauen.

Mit 36,8 Prozent kämen weiterhin die meisten Anfrage aus dem Bereich der rassistischen Diskriminierung, gefolgt von Anfragen aus dem Bereich Behinderung (31,5 Prozent), sagte Franke.

Die Anfragen aus dem Bereich Behinderung seien leicht rückläufig. Es habe hier 2020 durch Anfragen zur Maskenpflicht bei Behinderung einen Corona-Sondereffekt gegeben. In diesem Jahr habe es besonders viele Anfragen von Bürgern gegeben, die sich durch 2G- oder 3G-Beschränkungen benachteiligt gefühlt hätten.

„In diesem Fall ist die Antidiskriminierungsstelle allerdings nicht der richtige Anlaufpunkt, weil der Impfstatus kein nach dem AGG verbotenes Unterscheidungsmerkmal ist“, sagte Franke. Allenfalls bei Schwangeren in den ersten drei Monaten und bei Menschen mit Behinderungen könne eine Benachteiligung vorliegen.

Franke rief die Ampelkoalition dazu auf, schnell einen neuen Antidiskriminierungsbeauftragten zu benennen, der dann nicht mehr nur kommissarisch im Amt sein wird. Weil der Beauftragte laut Koalitionsvertrag künftig nicht mehr vom Kabinett, sondern vom Bundestag berufen werden soll, ist dazu eine Änderung des AGG nötig. „Das sollte bald passieren. Der Übergangszustand muss ein Ende haben, und die Befugnisse meiner Nachfolge sollten deutlich gestärkt werden“, sagte Franke.

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