Auch in Baden-Württemberg kippt Gericht 2G-Regel für Einzelhandel
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Menschen gehen in einen Elektronikmarkt, an dessen Eingang ein Schild darauf hinweist, dass Kunden auch ungeimpft und ohne negativen Coronatest willkommen sind. (Symbolbild)
© Quelle: Harald Tittel/dpa
Mannheim. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die 2G-Regel für den Einzelhandel im Südwesten gekippt. Das Einfrieren der Alarmstufe II durch die Corona-Verordnung der Landesregierung sei voraussichtlich rechtswidrig, teilte der VGH am Dienstag in Mannheim mit.
Damit gilt für den Einzelhandel, dass neben Geimpften und Genesenen auch wieder Menschen mit einem aktuellen Test in Läden einkaufen dürfen.
RND/dpa