Auch in Baden-Württemberg kippt Gericht 2G-Regel für Einzelhandel

Menschen gehen in einen Elektronikmarkt, an dessen Eingang ein Schild darauf hinweist, dass Kunden auch ungeimpft und ohne negativen Coronatest willkommen sind. (Symbolbild)

Menschen gehen in einen Elektronikmarkt, an dessen Eingang ein Schild darauf hinweist, dass Kunden auch ungeimpft und ohne negativen Coronatest willkommen sind. (Symbolbild)

Mannheim. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die 2G-Regel für den Einzelhandel im Südwesten gekippt. Das Einfrieren der Alarmstufe II durch die Corona-Verordnung der Landesregierung sei voraussichtlich rechtswidrig, teilte der VGH am Dienstag in Mannheim mit.

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Vor gut einer Woche hatte auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die 2G-Regel im Einzelhandel gekippt.

Damit gilt für den Einzelhandel, dass neben Geimpften und Genesenen auch wieder Menschen mit einem aktuellen Test in Läden einkaufen dürfen.

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RND/dpa

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