Außenministerium mogelt bei Bauarbeiten
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Im Fokus des Bundesrechnungshofes: Das Auswärtige Amt in Berlin.
© Quelle: Marius Becker/dpa
Berlin. Die deutsche Botschaft in London ist am vornehmen Belgrave Square untergebracht. Von außen sieht das klassizistische Gebäude aus, als wäre es für die Ewigkeit erbaut worden. Bei genauerer Betrachtung aber gibt es seit einigen Jahren schon reichlich Sanierungsbedarf.
Anfang der 2000er Jahre beschloss das Auswärtige Amt, das Kanzleigebäude generalsanieren zu lassen. Das Bundesbauministerium legte im Jahr 2006 die Kostenobergrenze auf 10,9 Millionen Euro fest – eine Summe, die dem Auswärtigen Amt jedoch nicht ausreichte. Also stoppte es die beabsichtigte Generalsanierung im Oktober 2010 und entzog dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung – einer dem Bundesbauministerium unterstellten Behörde - den Auftrag.
Die von ihm als nötig befundenen Arbeiten waren da aber mitnichten abgeschlossen. Und so behalf sich das Auswärtige Amt (AA) mit einem Kniff: „Es teilte die an sich Große Baumaßnahme in mehrere Einzelmaßnahmen auf und führte ab dem Jahr 2012 ,unumgänglichen Sanierungsbedarf … im Rahmen von Kleinen Baumaßnahmen bzw. Bauunterhaltungsmaßnahmen‘ bei laufendem Dienstbetrieb nach und nach selbst durch“, heißt es in einem Bericht des Bundesrechnungshofes an den Haushaltsausschuss des Bundestages, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.
Bauarbeiten in Eigenregie
Bundesbau- und Bundesfinanzministerium seien über das Vorgehen des AA nicht informiert gewesen. „Das AA begründete seine Entscheidung, diese Große Baumaßnahme aufzuteilen und in Eigenregie durchzuführen, mit der angespannten Haushaltslage. Es rechnete offenbar nicht damit, dass ihm der Haushaltsgesetzgeber die Mittel für die Generalsanierung zur Verfügung stellen würde“, heißt es im Schreiben des Bundesrechnungshofs.
Kein Einzelfall: Ähnlich sei das Auswärtige Amt im Laufe der vergangenen zehn Jahre bei der Sanierung seiner Botschaften in Kopenhagen und Buenos Aires sowie der Generalkonsulate in San Francisco und Mumbai vorgegangen, schreiben die Rechnungsprüfer – und gehen mit dieser Praxis hart ins Gericht.
„Das AA führte außerhalb seiner Zuständigkeit ohne die Bundesbauverwaltung Große Baumaßnahmen durch."
Aus dem Schreiben des Bundesrechnungshofes an den Bundestag.
Der Bundesrechnungshof wirft dem Außenministerium eine systematische Missachtung von Genehmigungsvorschriften bei Baumaßnahmen an seinen Auslandsvertretungen vor. Demnach gliederte das Außenministerium Generalsanierungen in mehrere kleine Baumaßnahmen und wies die Kosten so aus, dass der Bundestag, das Bundesfinanz- und das Bundesbauministerium für die Bewilligung und Durchführung der Arbeiten nicht mehr hinzugezogen werden mussten.
„Das AA führte außerhalb seiner Zuständigkeit ohne die Bundesbauverwaltung Große Baumaßnahmen durch. Hierzu teilte es im Haushalt eigentlich einzeln zu veranschlagende Große Baumaßnahmen in mehrere Kleine Baumaßnahmen und Bauunterhalt auf und führte Große Baumaßnahmen nach den weniger strengen Regeln für Kleine Baumaßnahmen durch“, moniert der Bundesrechnungshof in seinem Schreiben.
Damit habe das Ministerium gegen geltendes Haushaltsrecht verstoßen, „weil es das Budgetrecht des Parlaments überging, indem es die Vorhaben einer Einzelveranschlagung im Haushalt und damit der parlamentarischen Kontrolle entzog.“ Zudem habe es auf diese Weise baufachliche und haushaltsmäßige Kontrollen durch das Bundesbau- und das Bundesfinanzministerium umgangen sowie „die Grundsätze der Haushaltsklarheit und –wahrheit“ missachtet.
Kostensteigerungen und Verzögerungen
Die oberste Finanzbehörde bescheinigt dem Bundesaußenministerium unwirtschaftliches Arbeiten. „Das AA legte seinen in Eigenregie durchgeführten Baumaßnahmen regelmäßig keine systematischen Gesamtkonzeptionen und integralen Planungen zu Grunde. Dies führte zu unkoordinierten Schnittstellen, Kostensteigerungen und teilweise erheblichen Verzögerungen“, heißt es in dem Bericht an die Bundestagsabgeordneten.
Der Bundesrechnungshof gesteht dem AA zu, dass die Sanierung der Liegenschaften der Auslandsvertretungen seit Jahren einen erheblichen Rückstand aufweist. Das AA beziffere diesen auf 2,5 Milliarden Euro. Im vergangenen Jahr waren dafür 100 Millionen Euro im Haushalt vorgesehen.
Dennoch müsse sich das heute von Heiko Maas (SPD) geführte Haus an die Regeln halten. Der Bundesrechnungshof ruft das Außenministerium dazu auf, seinen Baubedarf ordnungsgemäß auszuweisen und die Baumaßnahmen nicht mehr in Eigenregie durchzuführen. Es sieht aber auch das heute im Bundesinnenministerium angesiedelte Bundesbauministerium in der Pflicht: „Das Bundesbauministerium muss die Bundesbauverwaltung so aufstellen, dass sie ihren Aufgaben im Auslandsbau gerecht werden kann“, schreiben die Prüfer. Daran müsse „mit Hochdruck“ gearbeitet werden.
Die Bauarbeiten in der prunkvollen Londoner Botschaft dauern übrigens noch an. "Die mittlerweile mindestens zwölf Einzelmaßnahmen sind noch nicht vollständig abgeschlossen und werden voraussichtlich insgesamt rund 26 Mio. Euro kosten", schreibt der Bundesrechnungshof.