Bayerns Innenminister Herrmann: „Eine Demonstration ist kein Spaziergang“

Joachim Herrmann (CSU), bayerischer Innenminister, sitzt bei einer Pressekonferenz. (Archivbild)

Joachim Herrmann (CSU), bayerischer Innenminister, sitzt bei einer Pressekonferenz. (Archivbild)

Augsburg. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat den Kommunen im Umgang mit unangemeldeten „Spaziergängen“ als Protest gegen die Corona-Politik klar den Rücken gestärkt.

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„Inzwischen herrscht Klarheit, dass Behörden und Polizei sich durch spitzfindige Leute, die eine Demonstration kurzerhand als ‚Spaziergang‘ deklarieren, nicht auf der Nase herumtanzen lassen müssen“, sagte Herrmann der „Augsburger Allgemeinen“ (Mittwoch). „Eine Demonstration ist kein Spaziergang.“

Das Ministerium habe den Kommunen inzwischen wegen der komplexen juristischen Materie Handlungsanweisungen zur Verfügung gestellt. Fazit: „Sie müssen es jedenfalls nicht dulden, wenn sogenannte Querdenker mit ‚Spaziergängen‘ anstelle angezeigter Versammlungen versuchen, sich dem Versammlungsrecht zu entziehen“, erläuterte der Minister. „Wissen sie aus Erfahrung, dass bestimmte Veranstalter gegen geltendes Recht verstoßen, kann auch eine nicht angezeigte Versammlung verboten werden.“

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Grundlos sei dies aber nicht möglich, schließlich sei das Versammlungsrecht ein hohes Gut - auch eine nicht angezeigte Versammlung könne nicht per se verboten oder einfach aufgelöst werden. Zugleich müssten sich jedoch auch die Demonstranten an Regeln wie ein etwaiges Abstands- oder Maskengebot halten, betonte Herrmann. „Es handelt sich um zwei Seiten der selben Medaille: Der rechtliche Rahmen einer Versammlung muss respektiert werden – von der Polizei im Hinblick auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit und von den Teilnehmern im Hinblick auf die Vorschriften, die für die jeweilige Versammlung gelten.“

RND/dpa

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