Bei der Sterbehilfe haben Verbote nichts zu suchen

Ein neuer Gruppenantrag von Bundestagsabgeordneten zur Sterbehilfe arbeitet mit Verboten, doch sollte es darum gehen, die Selbstbestimmung auch beim Sterben durchzusetzen.

Ein neuer Gruppenantrag von Bundestagsabgeordneten zur Sterbehilfe arbeitet mit Verboten, doch sollte es darum gehen, die Selbstbestimmung auch beim Sterben durchzusetzen.

Berlin. Anders als die Orientierungsdebatte zur Impfpflicht am Mittwoch können die bisherigen Aussprachen des Bundestags zur Sterbehilfe als Sternstunden des Parlaments bezeichnet werden. Die erste Beratung von vier Gruppenanträgen im Juli 2014 wird in den Annalen des Bundestags sogar als historische Debatte geführt. Eindringlich berichteten Abgeordnete von persönlichsten Erfahrungen im Umgang mit Sterbenden und begründeten so ihre unterschiedlichen Haltungen.

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Am Ende schlug die Mehrheit der Abgeordneten dann allerdings leider alle Warnungen in den Wind und stimmte einem Antrag zu, der die Freiheitsrechte jedes Einzelnen unzulässig einschränkte. In dem Versuch, kommerzielle Sterbehelfer zu verbieten, gingen die Abgeordneten entschieden zu weit und stellten de facto jede Beihilfe unter Strafe. So nahmen sie selbst todkranken Menschen die Möglichkeit, mit Würde aus dem Leben zu scheiden.

Als historisch gilt dann auch der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, mit dem im Februar 2020 die Gesetzesänderung gekippt wurde. Die Freiheitsrechte des Grundgesetzes garantieren, so stellten die Richter klipp und klar fest, dass jeder Mensch aus dem Leben scheiden und sich dafür Hilfe holen kann, egal, welche Gründe er für die Beendigung seines Lebens hat. Der Entscheidung über das eigene Lebensende bedürfe keiner weiteren Begründung oder Rechtfertigung. Der Staat darf dieses Recht nicht einschränken oder gar unmöglich machen, belehrte das höchste Gericht den Gesetzgeber.

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Es besteht Handlungsbedarf, aber in anderer Hinsicht

Dieses Urteil passt natürlich nicht ins Weltbild derjenigen, die in einem Freitod noch immer ein verurteilungswürdiges Verhalten sehen, etwas, was der Staat in jedem Fall mit aller Macht verhindern muss. Der am Donnerstag vorgelegte Gruppenantrag spricht genau diese Sprache.

Das beginnt schon mit der Verankerung der Regelungen im Strafrecht, was nach der Eindeutigkeit der Karlsruher Entscheidung geradezu absurd ist. Die Initiatoren versichern zwar, das Urteil zu beachten. Unter dem Deckmantel angeblicher Schutzkonzepte wird die Inanspruchnahme von Hilfe jedoch systematisch verhindert.

Richtig ist nur eines an dem Vorstoß: Es besteht Handlungsbedarf, aber in anderer Hinsicht. Denn nach wie vor verhindert eine Anweisung von Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) an die Arzneimittelbehörde Bfarm, dass selbst Schwerstkranke ein als sicher und schonend geltendes Medikament zur Selbsttötung erhalten.

Jetzt ist Gesundheitsminister Lauterbach gefragt

Damit wird nicht nur ein Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 2017 ignoriert. Die Entscheidung sorgt dafür, dass der Staat genau das tut, was er nach dem Urteil des Verfassungsgerichts nicht mehr darf: Suizidhilfe faktisch unmöglich zu machen und damit Betroffenen das Recht zu nehmen, ihrem Leben würdevoll eine Ende zu setzen.

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Nötig ist daher dringend eine eindeutige Rechtsgrundlage für die Verschreibung todbringender Präparate. Denn klar ist auch, dass es nicht Aufgabe einer Behörde sein kann, über die Abgabe dieser Medikamente zu entscheiden. In diese Richtung gehen zwei Anträge von Parlamentariern aus der vorigen Wahlperiode, die allerdings noch fast alle im Bundestag sind. Einer davon ist sogar inzwischen Bundesgesundheitsminister: Karl Lauterbach (SPD).

Er hat es jetzt maßgeblich in der Hand, dafür zu sorgen, in Deutschland endlich die Selbstbestimmung auch beim Sterben durchzusetzen. Dem widerspricht die in den Anträgen vorgesehene Pflicht zur Beratung nicht. Schließlich haben auch die Verfassungsrichter Schutzkonzepte angeregt, um sicherzustellen, dass es sich um eine ernsthafte und dauerhafte Entscheidung handelt, die frei von äußerem Druck zu Stande gekommen ist. Denn es bleibt dabei: Jeder Suizid ist einer zu viel.

Haben Sie Suizidgedanken? Dann wenden Sie sich bitte an folgende Rufnummern: Telefonhotline (kostenfrei, 24 h), auch Auskunft über lokale Hilfsdienste: (0800) 111 0 111 (ev.), (0800) 111 0 222 (rk.), (0800) 111 0 333 (für Kinder / Jugendliche)

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