Beschlussvorlage: Corona-Regeln sollen massiv gelockert werden

Einer Beschlussvorlage der Bund-Länder-Runde zufolge sollen die Corona-Regelungen gelockert werden.

Einer Beschlussvorlage der Bund-Länder-Runde zufolge sollen die Corona-Regelungen gelockert werden.

Berlin. Die Bundesregierung will am Mittwoch massive Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschließen. Das geht aus einem Beschlussvorschlag von Sonntag (Stand: 23.30 Uhr) hervor, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. Demnach soll die 2G-plus-Regel in der Gastronomie ab 4. März wegfallen und durch eine 3G-Regel ersetzt werden, die Ungeimpften mit tagesaktuellem Test den Besuch eines Restaurants ermöglicht. Auch Übernachtungsangebote sollen von Geimpften, Genesenen und Getesteten wahrgenommen werden dürfen.

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Als Erstes sollen allerdings die Kontaktbeschränkungen gelockert werden: Genesene und Geimpfte sollen sich wieder mit bis zu 20 Menschen treffen dürfen. Für Ungeimpfte sollen die Kontaktbeschränkungen nicht angepasst werden. Auch die 2G-Regel im Einzelhandel soll bundesweit fallen, jedoch muss weiterhin eine medizinische Maske getragen werden.

Inwieweit das Papier schon mit den Ländern abgestimmt ist, bleibt unklar. Meistens werden die Vorschläge mehrmals bearbeitet, bis sie beschlossen werden.

Beschlussvorlage sieht Lockerungen bei Großveranstaltungen vor

Diskotheken sollen ebenfalls ab 4. März wieder unter 2G-plus-Bedingungen geöffnet werden. Auch überregionale Großveranstaltungen können unter 2G- oder 2G-plus-Bedingungen ermöglicht werden. Die Auslastungsgrenze soll bei 40 Prozent liegen, jedoch bei einer maximalen Personenzahl von 4000 Zuschauerinnen und Zuschauern. Bei Veranstaltungen im Freien soll eine maximale Auslastung von 60 Prozent erlaubt sein – maximale Zuschauerzahl: 25.000 Menschen. Auf den Veranstaltungen sollen gleichzeitig ein Hygienekonzept greifen und Masken getragen werden.

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Am 20. März sollen alle „tiefgreifenden Schutzmaßnahmen“ entfallen

Der Bund dringt auf die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, wobei die Gesundheitsämter nach Ermessen entscheiden sollen. „Ein Betretungsverbot stellt die letzte Stufe dar“, heißt es in der Beschlussvorlage.

Im letzten Schritt sollen am 20. März alle „tiefgreifenden Schutzmaßnahmen“ entfallen. Auch die Homeoffice-Regeln sollen dann aufgehoben werden – Arbeitgeber könnten aber weiterhin Homeoffice anbieten, heißt es weiter. Der Bundestag soll eine rechtliche Grundlage für „niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen“ schaffen, wie etwa das Maskentragen in Innenräumen, Bussen sowie Bahnen.

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