Briefwahl für die Wiederholungswahl in Berlin: Was muss ich wissen?
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Die Berliner Wiederholungswahlen finden am 12. Februar 2023 statt.
© Quelle: Jens Kalaene/dpa
Am 12. Februar stehen die Wiederholungswahlen in Berlin an. Nach mehreren Pannen bei der Wahl im September 2021 erklärte der Berliner Verfassungsgerichtshof die Ergebnisse für ungültig. Gewählt werden das Berliner Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlung. Wer am Wahltag verhindert ist oder aus anderen Gründen seine Stimmabgabe vorziehen möchte, kann zur Briefwahl greifen. Was dabei zu beachten ist:
Briefwahl in Berlin 2023: Was muss ich wissen?
- Für die Briefwahl muss zunächst ein Wahlschein beantragt werden. Mit diesem werden die notwendigen Wahlunterlagen an den Wähler geschickt.
- Der Wahlscheinantrag kann bis Freitag, den 10. Februar 2023, 18 Uhr, gestellt werden.
- Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen wiederum müssen bis spätestens Sonntag, den 12. Februar 2023, 18 Uhr, beim zuständigen Bezirkswahlamt eingehen, um berücksichtigt zu werden.
Aufgrund der bundesweiten Streiks bei der deutschen Post äußerte Landeswahlleiter Stephan Bröchler bereits seine Bedenken. Zwar wolle man Fehler im zweiten Anlauf möglichst vermeiden und habe dementsprechend ein Fehlermanagement entwickelt, dennoch ruft Bröchler die Bevölkerung Berlins dazu auf, die Briefwahlunterlagen zur Wiederholungswahl am 12. Februar frühzeitig abzugeben.
Wie kann ich den Wahlschein beantragen?
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger Berlins haben Anfang Januar 2023 Wahlbenachrichtigungen per Post erhalten. Über das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung lassen sich die Briefwahlunterlagen (darunter der Wahlschein) per Post anfordern. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder diese verloren hat, kann sie auf folgenden Wegen beantragen:
- per elektronischem Antrag (über das Portal Berlin.de)
- per E-Mail
- postalisch
- per Fax
Die Rücksendung der Unterlagen kann einige Tage in Anspruch nehmen. Ab 8. Februar 2023 ist die Beantragung zudem nicht mehr über den elektronischen Antrag, sondern nur noch über das zuständige Bezirkswahlamt möglich:
- Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
- Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
- Berlin Lichtenberg
- Berlin Marzahn-Hellersdorf
- Berlin Mitte
- Berlin Neukölln
- Berlin Pankow
- Berlin Reinickendorf
- Berlin Spandau
- Berlin Steglitz-Zehlendorf
- Berlin Tempelhof-Schöneberg
- Berlin Treptow-Köpenick
Briefwahl in Berlin 2023: Unterlagen richtig ausfüllen – so geht‘s
Sind die Briefwahlunterlagen eingetroffen, liegen folgende Dokumente vor:
- Wahlschein mit der „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ – muss unterschrieben werden.
- Stimmzettel Erststimme für die Wahl zum Abgeordnetenhaus (einfarbig weiß) – muss persönlich angekreuzt werden.
- Stimmzettel Zweitstimme für die Wahl zum Abgeordentenhaus (blauer Rand) – muss persönlich angekreuzt werden.
- Stimmzettel Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung (orangefarbener Rand) – muss persönlich angekreuzt werden.
- blauer Stimmzettelumschlag – die drei Stimmzettel kommen in den Umschlag, der zugeklebt wird.
- roter Wahlbriefumschlag
Der unterschriebene Wahlschein und der blaue Umschlag kommen in den roten Umschlag, der zugeklebt wird. Er wird unfrankiert bei der Deutschen Post oder dem zuständigen Briefwahllokal abgegeben. Die richtige Adresse befindet sich bereits auf dem Umschlag.