Bündnis aus Journalisten und Verbänden stellt Entwurf für das Bundestransparenzgesetz vor
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Daniel Drepper, Hartmut Bäumer, Marie Jünemann und Arne Semsrott stellen ihren Entwurf für das Bundestransparenzgesetz vor.
© Quelle: IMAGO/photothek
Berlin. Wenn eine Behörde etwas nicht sagen wolle, finde sie viele Wege, es nicht sagen zu müssen, beschreibt Hartmut Bäumer, ehemaliger Vorsitzender von Transparency Deutschland, die aktuelle Situation: Verträge, E-Mail-Verkehr und Gutachten sind die Grundlage für politische Entscheidungen. Diese einzusehen ist für Bürgerinnen und Bürger durch das Informationsfreiheitsgesetz möglich – theoretisch. Jedoch beschreiben zivilgesellschaftliche Akteure ein anderes Bild von der Praxis.
13.000 Anfragen pro Jahr werden über das Portal „FragdenStaat“ an die Behörden mit Bezug auf das Informationsfreiheitsgesetz gestellt. Die meisten Anfragen richten sich an das Innenministerium oder das Finanzministerium, so Arne Semsrott, Leiter des Projektes. 60 Prozent davon seien erfolgreich und werden beantwortet. Das dauere in den meisten Fällen sehr lang.
Transparenz helfe gegen Politikverdrossenheit
Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass das Informationsfreiheitsgesetz zu einem Transparenzgesetz weiterentwickelt werden soll. Verschiedene zivilgesellschaftliche Organisationen haben sich zusammengetan und nach Hamburger Vorbild einen Entwurf für ein solches Gesetz formuliert. Bäumer spricht davon, dass man mit Transparenz Politikverdrossenheit zurückdrängen könne. „Wenn man keine Fakten kennt, wendet man sich ab“, sagt er bei der Vorstellung des Gesetzentwurfes am Donnerstag.
Zentral in dem Entwurf ist eine strikte Auskunftspflicht: Das Bündnis spricht sich dafür aus, dass gewisse Verträge allgemein öffentlich zugänglich sind. Sie schlagen das für Verträge vor, sobald es um einen Gegenstand im Wert über 100.000 Euro geht.
Gutachten und Studien sollen ebenso digital für alle Bürger einsehbar sein. Auch sollen die Auskünfte nach Vorstellung der Akteure in Zukunft kostenlos zur Verfügung gestellt werden. 500 Euro für Auslagen für Kopien seien nichts Ungewöhnliches, beschreibt Daniel Drepper, Vorstand vom Netzwerk Recherche. Im Entwurf steht außerdem eine Bearbeitungsfrist von 15 Werktagen.
Digitalisierung vorantreiben
Das Argument, eine völlig überlastete Verwaltung damit noch mehr zu überlasten, streiten sie ab. „Solch ein Gesetz kann die Verwaltung in der Digitalisierung voranbringen, wie man in Hamburg gesehen hat“, sagt Marie Jünemann vom Verein Mehr Demokratie. Vor zehn Jahren wurde in Hamburg ebenso aus der Zivilgesellschaft das Transparenzgesetz in den Senat eingebracht. Im Transparenzportal können Bürger Gutachten, Studien – eben zentrale Daten einsehen.
Der Gesetzentwurf wurde vom Innenstaatssekretär Markus Richter entgegengenommen. Dem Bündnis wurde zugesichert, dass bis Ende des Jahres erste Eckpunkte für das Bundestransparenzgesetz vorliegen.