Bundesjustizminister Buschmann äußert Zweifel an allgemeiner Impfpflicht
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Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz.
© Quelle: Michael Kappeler/dpa
Berlin. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat Zweifel an der Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht geäußert. „Natürlich hat sich die Debattenlage verändert“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) mit Blick unter anderem auf die sinkenden Inzidenzen.
„Sollten wir im Herbst oder Winter ein Problem haben, würde dies nicht automatisch bedeuten, dass wir es mit Impfpflicht nicht gehabt hätten. Wir wissen nicht, mit welchen Varianten wir es dann möglicherweise zu tun hätten. Und wir wissen auch nicht, wie die Impfstoffe, mit denen wir jetzt arbeiten, bei anderen Varianten wirken“, so Buschmann. „Deshalb wird die Logik, man müsse jetzt einfach irgendetwas tun, damit einem im Herbst nicht ein Vorwurf gemacht wird, der Lage nicht gerecht. Wir müssen zu Maßnahmen greifen, die uns helfen – und wir müssen raus aus diesem Auf und Zu.“
Buschmann sagte weiter, man müsse jetzt „offen diskutieren“, ob die bisherigen Instrumente zur Bekämpfung der Corona-Pandemie „verhältnismäßig sind“. Er betonte: „Für verpflichtende Tests in Seniorenheimen bin ich auch für die Zeit nach dem 20. März.“ Dann läuft das Infektionsschutzgesetz in seiner bisherigen Form aus.
„Ansonsten ist für mich klar, dass aktuell nur Maßnahmen denkbar sind, die eine besonders hohe Wirksamkeit und eine niedrige Eingriffsintensität haben“, so der Justizminister. Im Übrigen freue er sich, „dass es in dieser Gesellschaft den lebendigen Wunsch nach Freiheit gibt und den lebendigen Wunsch, Covid-19 zu besiegen, mit einer Rückkehr in ein Leben, wie wir es vorher kannten, mit öffentlicher Kultur, mit Spontaneität, ohne das vorher planen zu müssen.“
Buschmann will Transsexuellen Würde zurückgeben
Buschmann plädierte außerdem dafür, das Transsexuellengesetz abzuschaffen, um Betroffenen damit ihre Würde zurückzugeben. „Ich will an dieser Stelle eines sehr klar sagen: Die geschlechtliche Identität gehört zur individuellen Persönlichkeit und wird durch das Persönlichkeitsrecht geschützt. Das ist Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“, sagte er dem RND). „Das geltende Gesetzesrecht trägt diesem Selbstbestimmungsrecht bislang nicht hinreichend Rechnung.“
Buschmann fügte hinzu: „Ich möchte im Übrigen jeden, der die Sache nicht so richtig ernst nimmt, bitten, sich mit Menschen zu unterhalten, die feststellen, dass sie sich nicht ihrem im Geburtenregister eingetragenen Geschlecht zugehörig fühlen.“ Diese durchlebten schwierige und belastende Phasen der Identitätsfindung und stießen noch immer „auf ein erschütterndes Maß an Vorurteilen“, während der Staat sie so behandele, „als stimme etwas mit ihnen nicht“.
So müssten Betroffene für eine verbindliche Änderung ihres Geschlechtseintrags ein gerichtliches Verfahren durchlaufen, in dem zwei Gutachten mit intimsten Fragen eingeholt würden. Der FDP-Politiker betonte: „Wir müssen Respekt vor diesen Menschen haben und ihnen diese teilweise entwürdigende Behandlung ersparen. Das ist unser Ziel.“