Zwei Jahre nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Bundestag debattiert über Zukunft der Sterbehilfe

18.05.2022, Berlin: Der Bundesadler wird im Plenarsaal des Bundestags bei der Orientierungsdebatte zum Thema Sterbehilfe von der Sonne angestrahlt. Mehr als zwei Jahre nach einem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe hat der Bundestag ernst und sachlich über deren Zukunft debattiert

18.05.2022, Berlin: Der Bundesadler wird im Plenarsaal des Bundestags bei der Orientierungsdebatte zum Thema Sterbehilfe von der Sonne angestrahlt. Mehr als zwei Jahre nach einem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe hat der Bundestag ernst und sachlich über deren Zukunft debattiert

Berlin. Mehr als zwei Jahre nach einem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe hat der Bundestag ernst und sachlich über deren Zukunft debattiert. Das Karlsruher Gericht hatte 2020 ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt. In der zwischen den Fraktionen vereinbarten Debatte ging es am Mittwoch darum, ob es eine neue gesetzliche Regelung geben soll – und gegebenenfalls welche.

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Die Grünen-Abgeordnete Renate Künast erläuterte, das Parlament könne die Situation unverändert belassen. „Die Frage ist, ob wir das wollen.“ Künast hatte mit der Grünen-Abgeordneten Katja Keul Eckpunkte für ein „Gesetz zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben“ vorgelegt. Künsast wolle bei den Hürden im Zugang zu todbringenden Mitteln zwischen Menschen in einer medizinischen Notlage und solchen, die das nicht sind, unterscheiden will. Klar sei, dass es eine Regelung geben müsse, sagte die Grünenpolitikerin.

Es gehe um Schutzmechanismen, Beratung und Zuverlässigkeitsüberprüfungen. Es müsse Transparenz darüber geben, wie Suizidassistenz ablaufe. Sie stellte infrage, dass dies derzeit bei Sterbehilfeorganisationen der Fall ist.

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Der SPD-Abgeordnete Helge Lindh warb für eine Neuregelung außerhalb des Strafrechts. Einen entsprechenden Entwurf hatte Lindh gemeinsam mit einer Abgeordneten-Gruppe vorgelegt. Die Gruppe betrachte das Thema aus der Perspektive der Betroffenen und derjenigen, die helfen wollten – nicht der bestehenden Sterbehilfevereine.

Der CDU-Abgeordnete Ansgar Heveling (CDU) warnte hingegen vor einer schrankenlosen Freigabe der Sterbehilfe. In Ländern, die diesen Weg gegangen seien, sei sie zum Normalfall geworden. „Wer einmal die Grenzen zum Tod überschritten hat, kann seine Entscheidung nicht revidieren.“

Lars Castellucci (SPD) mahnte: „Ein Suizidwunsch ist nicht automatisch mit einem Sterbewunsch gleichzusetzen.“ Zentral sei, Hilfe und Unterstützung im Leben anzubieten. Castellucci hatte mit weiteren Parlamentariern einen Entwurf vorgelegt, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung grundsätzlich unter Strafe stellen soll. Um die freie Entscheidung aber festzustellen, sollen Ausnahmen mit vorherigen fachärztlichen Untersuchungen möglich sein.

Nach der ersten Orientierungsdebatte können im Parlament noch weitere Anträge dazukommen. Nach bisheriger Planung soll es noch im Sommer eine erste Lesung der Gesetzentwürfe geben, im Herbst die Abstimmung. Dabei ist wie in Gewissensfragen üblich der Fraktionszwang aufgehoben. Welcher Vorschlag am Ende die größte Unterstützung erhält, ist auch deswegen noch schwer absehbar.

RND/dpa/epd

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