Anfrage der Unionsfraktion

Verstößt die Cannabislegalisierung gegen EU‑Recht? Ampelregierung prüft immer noch

Zahlreiche Menschen demonstrieren für die Legalisierung. Doch zunächst muss überprüft werden, ob EU-Recht das überhaupt zulässt.

Zahlreiche Menschen demonstrieren für die Legalisierung. Doch zunächst muss überprüft werden, ob EU-Recht das überhaupt zulässt.

Berlin. Die Bundesregierung weiß noch immer nicht, ob die geplante Legalisierung von Cannabis überhaupt völker- und EU‑rechtlich umsetzbar ist. Das geht aus einer Antwort des Gesundheitsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Unions-Bundestagsfraktion hervor, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. Danach wurde eine gesonderte Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich ausschließlich mit den internationalen rechtlichen Fragen beschäftigen und Lösungen vorschlagen soll. Die Beratungen seien aber noch nicht abgeschlossen, heißt es in der Antwort.

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Gegenstand der Prüfung sind nach Angaben des Ministeriums eine Vielzahl von völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland ratifiziert hat, darunter das Einheits-Übereinkommen über Suchtstoffe von 1961, das Übereinkommen über psychotrope Stoffe von 1971 und das Übereinkommen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen von 1988. „Ebenso prüft die Bundesregierung derzeit die europarechtlichen Rahmenbedingungen“, heißt es in der Antwort. Hier stünden das Schengener Durchführungsübereinkommen und der Rahmenbeschluss des Europäischen Rates über Mindestvorschriften zur Bekämpfung des illegalen Drogenhandels von 2004 im Mittelpunkt.

Hohe rechtliche Hürden

Beide stellen hohe Hürden für eine Cannabislegalisierung dar. So heißt es im EU-Rahmenbeschluss, die Mitgliedsstaaten müssten Anbau, Verkauf und Besitz von Cannabis unter Strafe stellen. Im Schengener Durchführungsübereinkommen verpflichten sich die Vertragsstaaten in Bezug „auf die unmittelbare oder mittelbare Abgabe von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen aller Art einschließlich Cannabis […] alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, die zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln erforderlich sind“.

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Der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger, dessen Partei eine Legalisierung ablehnt, sagte dem RND, die Bundesregierung habe immer noch keinerlei Antworten darauf, wie eine Regelung aussehen könne, die nicht gegen internationales oder europäisches Recht verstoße. „Eine monatelange Rechtsprüfung macht dieses Vorhaben halt auch nicht rechtens“, so der Bundestagsabgeordnete. „Die Cannabislegalisierung ist im Begriff zu scheitern, bevor sie überhaupt begonnen hat“, betonte er. „Wenn wir erwarten, dass sich andere Staaten an völker- und an europarechtliche Vereinbarungen halten sollen, zum Beispiel die Südeuropäer bei den Staatsfinanzen, muss Deutschland das beim Drogenrecht genauso tun“, forderte der CSU-Politiker.

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Die Unionsfraktion interessierte sich in der Kleinen Anfrage auch für die gesundheitlichen Folgen des Cannabiskonsums. In der Antwort der Regierung heißt es, eine Studie der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universität München komme zu dem Ergebnis, dass unter Cannabiskonsumierenden die Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer psychotischen Störung im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht sei. „Die kausale Bedeutung des Cannabiskonsums bei der Entstehung von psychotischen Störungen konnte in der Studie nicht abschließend geklärt werden“, heißt es jedoch ergänzend.

Die CDU-Gesundheitspolitikerin Simone Borchardt erklärte dazu, nun bestätige also auch die Bundesregierung, dass der Konsum von Cannabis psychotische Episoden auslösen könne. Eine Auswertung am Universitätsklinikum Ulm zeige darüber hinaus, dass es zwischen 2000 und 2018 in Deutschland bereits zu einem signifikanten Anstieg von stationären Krankenhausbehandlungen aufgrund von cannabisinduzierten psychischen Störungen gekommen sei. „Die Gesundheitsgefahr ist somit nicht mehr von der Hand zu weisen“, sagte sie dem RND.

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