CDU will Muslimen Schächten verbieten - Zentralrat der Juden protestiert

Schafe mit ihren Lämmern stehen auf einer Weide.

Schafe mit ihren Lämmern stehen auf einer Weide.

Berlin. Der Zentralrat der Juden in Deutschland protestiert gegen den Beschluss der niedersächsischen CDU-Fraktion, künftig keine Ausnahmen mehr für Muslime bei der betäubungslosen Schlachtung von Tieren zuzulassen.

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"Obwohl das Verbot im Hinblick auf das muslimische Opferfest gefordert wird, trifft es die jüdische Gemeinschaft im Besonderen, da im Judentum der Verzehr nicht geschächteter Tiere verboten ist", schreibt Zentralrats-Präsident Josef Schuster den Landtagsabgeordneten in einem Brief, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. "Auch eine zusätzliche Betäubung der Tiere – sei sie reversibel oder irreversibel – ist im Judentum grundsätzlich verboten."

Schuster erläutert den Parlamentariern in dem Schreiben, "dass mit dem Akt des Schächtens, also des Schlachtens des Tieres durch einen scharfen Schnitt durch die Luft- und Speiseröhre, die Karotiden und die Jugularvenen mit einem chirurgisch scharfen, schartenfreien und angemessen großen Messer" das Tier gleichzeitig betäubt und getötet werde. "Die oftmals geforderte Elektrokurzzeitbetäubung, die vorgeblich der Religionsfreiheit als auch dem Tierschutz Rechnung trage, kann beim Tier eine Atemlähmung bewirken, die zu schwerer Schädigung der Muskeln und massiver Stimulation der Sinne führen kann, die für die Tiere schmerzhaft sind", so Schuster.

Sicherlich ist Ihnen nicht entgangen, dass die niedersächsische AfD im Frühjahr vergangenen Jahres gefordert hat, keine Ausnahmegenehmigungen für das Schächten mehr zu erteilen.

Josef Schuster

Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland

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Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland erinnerte die niedersächsischen CDU-Landtagsabgeordneten in seinem Brief daran, dass die Vorsitzende der Bundespartei, Annegret Kramp-Karrenbauer, noch vor wenigen Wochen betont hätte, dass jüdisches Leben zu Deutschland gehöre.

"Der Vorstoß Ihrer Fraktion steht in krassem Widerspruch dazu", schreibt Schuster. "Sicherlich ist Ihnen nicht entgangen, dass die niedersächsische AfD im Frühjahr vergangenen Jahres gefordert hat, keine Ausnahmegenehmigungen für das Schächten mehr zu erteilen. Diese unsägliche Allianz infolge Ihres Fraktionsbeschlusses ist Ihnen hoffentlich bewusst."

Schuster appellierte an die Abgeordneten, ihren Beschluss "rückgängig zu machen und sich für die weitere Möglichkeit der Durchführung des betäubungslosen religiösen Schlachtens im Sinne einer grundgesetzlich gewährleisteten ungestörten Religionsausübung einzusetzen".

Die Prüfung eines Verbots der betäubungslosen Schlachtung hatte die CDU-Landtagsfraktion am Dienstag einstimmig beschlossen. Das Leiden von Tieren durch das Schlachten bei vollem Bewusstsein solle beendet werden, hieß es zur Begründung. Vor einem Jahr bereits hatte die AfD ein Ende der Ausnahmeregelung aus Tierschutzgründen verlangt, für den Vorstoß aber keine Mehrheit und auch keine Unterstützung der CDU gefunden.

Jüdische Gemeinden sprechen von Affront

Schon der Vorsitzende des Landesverbands der Jüdischen Gemeinden in Niedersachsen hatte umgehend protestiert. „Die Pläne der Christdemokraten sind ein Affront, den wir nicht akzeptieren werden", sagte Michael Fürst. Zwar werde das meiste Fleisch von betäubungslos geschächteten Tieren, das orthodoxe Juden hierzulande verzehrten, aus benachbarten Staaten wie den Niederlanden oder Israel importiert. Aber er verstehe nicht, warum die CDU hier bei einem Thema vorpresche, das bisher die AfD bedient habe. „Das geht so weit, dass bald einige Juden sagen werden, sie könnten unter diesen Umständen nicht mehr in Deutschland leben.“

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Niedersachsen hatte zum islamischen Opferfest, das am Mittwoch zu Ende ging, erneut eine Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten an einen Betrieb für maximal 200 Schafe und Ziegen erteilt. Im Vorjahr gab es eine Genehmigung zum betäubungslosen Schlachten von 202 Tieren nach islamischem Ritus.

Schlachten ohne Betäubung grundsätzlich verboten

In Deutschland ist das Schächten - also Schlachten ohne vorherige Betäubung - grundsätzlich verboten. Der Tierschutz verlangt eine Betäubung, die das Schmerzempfinden der Tiere sicher ausschaltet. Um zugleich die Religionsfreiheit mit entsprechenden Glaubensvorschriften zu gewährleisten, sind allerdings Ausnahmen möglich. Ohne weiteres erlaubt ist in Deutschland die Halal-Schlachtung, bei der zwar islamische Regeln beachtet, das Tier aber auf jeden Fall vorher betäubt wird.

Inwiefern die Tiere beim betäubungslosen Schlachten leiden, wird von Befürwortern und Gegnern unterschiedlich gesehen. Auch Verbandschef Fürst bezweifelte, dass ein geschächtetes Tier mehr Schmerzen als ein zuvor betäubtes erleidet. „Geschächtete Tiere erleiden einen besseren Tod als solche, die oft nach langen und qualvollen Transportwegen betäubt wurden – denn trotz der Betäubung ist von einem Schmerzempfinden auszugehen.“

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