Corona-Gipfel: Auf diese Maßnahmen haben sich Bund und Länder geeinigt

Bundeskanzler Olaf Scholz (Mitte), NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (links) und Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (rechts).

Bundeskanzler Olaf Scholz (Mitte), NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (links) und Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (rechts).

Am Montag haben sich die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten zusammen mit Bundeskanzler Olaf Scholz auf eine Änderung der Corona-Maßnahmen verständigt. Hintergrund ist die rasante Ausbreitung der Omikron-Variante. Im Fokus der Beratungen stand unter anderem die Frage, wie die PCR-Tests angesichts begrenzter Kapazitäten in Zukunft priorisiert werden sollen.

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Einigkeit herrschte bereits vor den Gesprächen darüber, dass nicht mehr alle vermuteten Corona-Fälle künftig mittels PCR-Tests bestätigt werden können. Stattdessen sollen in vielen Fällen Antigentests zum Einsatz kommen.

Corona-Gipfel: die Ergebnisse im Überblick

„Insgesamt gilt Kurs halten“, betonte Kanzler Scholz bei der Präsentation der Beschlüsse. Hier finden Sie einen Überblick über die Ergebnisse des Corona-Gipfels:

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  1. Aktuelle Corona-Maßnahmen: Alle bisherige Maßnahmen gelten weiter.
  2. Lockerungen: Bund und Länder wollen Öffnungsperspektiven erarbeiten. Sie sollen angewendet werden, sobald eine Überlastung des Gesundheitssystems ausgeschlossen werden kann.
  3. Großveranstaltungen: Bund und Länder wollen sich bis zum 9. Februar 2022 auf einheitliche Regelungen einigen.
  4. PCR-Tests: Bund und Länder haben den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz zur Kenntnis genommen, dass PCR-Tests priorisiert werden müssen für vulnerable Gruppen und Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln. Beim Verdacht auf eine Infizierung mit dem Coronavirus können sich also beispielsweise Klinik- und Pflegepersonal weiterhin PCR testen lassen. Ein entsprechendes Testregime sollen von den Gesundheitsministern erarbeitet und die Nationale Teststrategie sowie die Coronavirus-Testverordnung entsprechend angepasst werden. Gleichzeitig sollen die PCR-Testkapazitäten erhöht werden.
  1. Quarantäne und Isolation: Klinik- und Pflegepersonal kann sich sieben Tagen nach einer Infektion und 48 Stunden Symptomfreiheit durch einen zertifizierten Antigenschnelltest freitesten. Ohne Test endet sie nach zehn Tagen. Für die Quarantäne von Kontaktpersonen ist ebenfalls eine Freitestung durch negativen Antigentest nach sieben Tagen möglich. Geboosterte sind von der Quarantäne als Kontaktpersonen ausgenommen.
  2. Kontaktnachverfolgung: Bund und Länder sprechen sich dafür aus, „umsetzbare Regelungen“ für die priorisierte Nachverfolgung der Kontakte durch die Gesundheitsminister und dem RKI erarbeiten zu lassen.
  3. Impfquote: Die Länder wollen die Impfquote bei Beschäftigten sowie Bewohnerinnen und Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen erfassen. Das Bundesgesundheitsministerium soll ein flächendeckendes Monitoring prüfen.

Kritik haben die Länder am Vorgehen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geübt, der den Genesenenstatus auf drei Monate verkürzt hatte. Dies hätte frühzeitig angekündigt werden müssen, heißt es von NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU).

Bund und Länder wollen spätestens am 16. Februar 2022 wieder zusammenkommen.

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RND/scs/kd

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