Länder fordern Befugnisse bei Infektionsschutz noch vor Herbst
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Coronavirus
© Quelle: Felix Kästle/dpa
Die Gesundheitsministerinnen und ‑minister der Länder haben die Bundesregierung erneut aufgefordert, einen Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes noch vor der Sommerpause vorzulegen. Darauf einigten sich die Landesministerinnen und ‑minister am Freitag in einem gemeinsamen Beschluss. Neben den geltenden Basismaßnahmen wie einer Maskenpflicht in Innenräumen fordern die Länder einen sogenannten Instrumentenkasten an Corona-Maßnahmen. Darunter fielen etwa Zugangsbeschränkungen oder Personenobergrenzen bei Veranstaltungen. Diese sollen dann greifen, wenn Basismaßnahmen für den Schutz der Gesundheitssysteme nicht ausreichen.
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„Derzeit ist es so, dass das Infektionsschutzgesetz uns fast gar keine Instrumente lässt“, bedauerte die niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) am Freitag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit ihren Amtskolleginnen aus Hamburg und Sachsen-Anhalt. „Wir wollen diesmal einbezogen werden und mitberaten“, mahnte die Konferenzvorsitzende Petra Grimm-Benne (SPD) mit Blick auf eine mögliche Corona-Welle im Herbst.
Länder: keine Schulschließung und Veranstaltungsverbote
Einig seien sich die Länder darüber hinaus darin, im Herbst und Winter „Kapazitätsbeschränkungen oder sogar die Untersagung von Veranstaltungen“ vermeiden zu wollen. Auch das Offenhalten von Bildungseinrichtungen habe oberste Priorität. „Wir wollen keine weiteren Schließungen von Kitas, Schulen oder Veranstaltungen“, erklärte Grimm-Benne weiter. „Gleichwohl müssen auch diese Instrumente der Pandemiebekämpfung im Worst-Case-Szenario zur Verfügung stehen“, heißt es in dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz. Voraussetzung dafür sei, dass eine Überlastung des Gesundheitssystems unmittelbar bevorstehe oder eingetreten sei.
Die Gesundheitsminister forderten zudem alle befassten Gremien auf, rasch Empfehlungen zu weiteren Auffrischungsimpfungen abzugeben. Der Bund solle zusätzlich die bestehenden Kontrollsysteme und die digitale Datenerfassung weiter ausbauen.
Zuvor hatte der Bund am Mittwoch erste praktische Regelungen für den Corona-Kurs im Herbst auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte einen Entwurf des Gesundheitsministeriums, der die Grundlage für weitere Impfungen, genauere Daten und verstärkten Schutz von Risikogruppen in Pflegeeinrichtungen darstellen soll. Ressortchef Karl Lauterbach (SPD) hatte diese Aspekte schon in einem Sieben-Punkte-Plan für den Herbst angekündigt.
Konkret sollen der Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen zufolge unter anderem die Rechtsgrundlagen für Corona-Impfungen bis 30. April 2023 verlängert werden. Für Pflegeeinrichtungen sollen bundesweite Mindeststandards zu Infektionsprävention und Hygiene ermöglicht werden. Die Länder sollen regeln können, dass in Pflegeheimen zum Beispiel Hygienebeauftragte eingesetzt werden.
Um Engpässe in Kliniken früher zu erkennen, sollen laut dem Entwurf außer für Intensivstationen künftig auch freie und belegte Betten auf Normalstationen erfasst und zentral gemeldet werden. Krankenhäuser sollen daher zu täglichen Meldungen verpflichtet werden. Angestrebt wird zudem eine aktuelle „Vollerfassung“ von PCR-Tests – also aller Ergebnisse. Bisher besteht eine Meldepflicht nur für positive Tests.
RND/dpa/hyd
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