CSU-Politiker: „Wenn Geschlecht gewechselt werden kann, sollte auch Geburtsort wählbar sein“
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Was gilt als Geburtsort? Die CSU macht einen neuen Vorschlag
© Quelle: Waltraud Grubitzsch/dpa
Berlin. Der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger hat die Ampelkoalition aufgefordert, künftig als offiziellen Geburtsort eines Kindes wahlweise den Wohnort der Eltern zuzulassen, um so eine größere Akzeptanz in der Bevölkerung für eine Klinikreform zu erreichen. In einem dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegenden Brief an Justizminister Marco Buschmann (FDP) schreibt Pilsinger, die Schließung von Geburtsstationen führe in den betroffenen Gemeinden oftmals zu sehr emotionalen Debatten, weil es dann keine Neubürger mehr in dem Ort geben werde. Denn das Personenstandsgesetzes (PStG) scheibe als amtlichen Geburtsort eines Kinder immer das Standesamt vor, in dessen Zuständigkeitsbereich die Geburtsklinik liege.
„Teils irrationale Debatten“
„Solche Entwicklungen sind in Deutschland nicht selten und führen in der Kommunalpolitik und in der lokalen Presse zu sehr emotionalen, teils irrationalen Debatten, die alle Argumente für die ökonomische Notwendigkeit einer Schließung oder Zusammenlegung von Geburtsstationen ins Leere laufen lassen“, argumentiert Pilsinger in dem Schreiben. Derartige Debatten dürften im Zuge der anstehenden Krankenhausreform noch zunehmen, warnte der CSU-Politiker, der selbst niedergelassener Arzt ist.
Um das zu verhindern, schlug der Gesundheitsexperte vor, dass künftig alternativ auch das Standesamt des gewöhnlichen Wohnsitzes der Eltern als amtlicher Geburtsort gelten darf. Pilsinger zeigt sich überzeugt, dass man damit „künftige Maßnahmen der Ökonomisierung im Krankenhausbereich auf eine rationale Diskussionsgrundlage“ stellen könne.
„Sehr geehrter Herr Bundesminister, wenn ein Deutscher in Zukunft beim Gang auf das Standesamt mal eben so sein Geschlecht wechseln lassen kann, dann muss es doch erst recht auch möglich sein, den Geburtsort optional selbst bestimmen zu können“, so Pilsinger in dem Schreiben an Buschmann mit Blick auf die Gesetzespläne der Ampelkoalition für ein Selbstbestimmungsgesetz.
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„Ich bitte Sie und Ihr Haus in Absprache mit dem Bundesinnenministerium um eine ernsthafte Prüfung dieses Vorschlags. Damit ersparen wir uns und der Kommunalpolitik, aber vor allem den betroffenen Bürgern vor Ort, unnötige Debatten und tragen zu deutlich mehr Akzeptanz anstehender Strukturreformen im Krankenhausbereich bei“, mahnte der für die Krankenhauspolitik zuständige Gesundheitspolitiker.