„Es beschämt mich zutiefst, wenn ich sehe, was viele der Betroffenen erleben müssen“
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Die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke bei ihrer Wahl im Bundestag im Juni 2021.
© Quelle: imago images/Political-Moments
Frau Zupke, auch 33 Jahre nach dem Fall der Mauer kämpfen viele Menschen, die in der DDR aus politischen Gründen in Haft saßen, um Anerkennung und Entschädigung. Wie nehmen Sie das wahr?
Es beschämt mich zutiefst, wenn ich sehe, was viele der Betroffenen erleben müssen. Beispielsweise ist es in Sachsen-Anhalt in den letzten sechs Jahren nur einem einzigen Betroffenen gelungen, seine Gesundheitsschäden anerkennen zu lassen. Gleichzeitig zermürben die mehrjährigen Verfahren die Betroffenen. Das muss sich ändern.
Worauf führen Sie die aktuelle Lage zurück?
Neben den zu hohen Hürden im Nachweis der Kausalität ist ein wichtiger Aspekt, dass immer wieder in den Verfahren Akten aus der DDR, wie beispielsweise Haftakten oder die Akten der Jugendhilfe, zur Begutachtung von Betroffenen und zur Entscheidung über ihre Entschädigungsanträge herangezogen werden. Doch eine kritische Auseinandersetzung mit der Herkunft der Unterlagen und den Umständen ihres Zustandekommens findet nicht statt. Dabei sollte sich kein Amt in einer Demokratie in seinen Entscheidungen maßgeblich auf das stützen, was die Ärzte in den Gefängnissen einer Diktatur in die Akten geschrieben haben.
Kein Amt in einer Demokratie sollte sich in seinen Entscheidungen maßgeblich auf das stützen, was die Ärzte in den Gefängnissen einer Diktatur in die Akten geschrieben haben.
Was schlagen Sie vor, damit sich die Situation für die Betroffenen verbessert?
Ich werbe für eine grundsätzliche Vereinfachung des Verfahrens. Ich habe dem Bundestag hierfür einen konkreten Vorschlag vorgelegt, der angelehnt ist an die Regelungen, die schon jetzt für die in den Auslandseinsätzen körperlich und psychisch geschädigten Soldaten gelten.
Was bedeutet das konkret?
Im Mittelpunkt meines Vorschlags stehen ein Katalog an Erkrankungen und eine Übersicht an möglichen schädigenden Ereignissen. Wenn das diagnostizierte Krankheitsbild den benannten Kriterien entspricht und der Betroffene eines der aufgeführten und schädigenden Ereignisse, wie beispielsweise politische Haft, nachweisen kann, sollten keine weiteren Begutachtungen oder sonstigen Hürden mehr zu überwinden sein. Ein solches Verfahren wäre schneller und einfacher. Und es wäre auch gerechter.
Wie steht es mit der Umsetzung Ihres Vorschlags?
Ich habe gegenüber dem Bundestag zweimal auf die Notwendigkeit von Veränderungen hingewiesen und mich erfolgreich dafür eingesetzt, dass das Thema in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde. In meinem Jahresbericht habe ich dem Parlament einen konkreten Vorschlag vorgelegt – so wie ich ihn eben beschrieben habe. Um dafür zu werben, war ich wiederum im Rechtsausschuss, im Petitionsausschuss, im Menschenrechtsausschuss, im Gesundheitsausschuss, im Ausschuss für Familie, Frauen, Jugend und Senioren und – mit Blick auf die Dopingopfer – im Sportausschuss des Bundestages. Schließlich habe ich den Änderungsbedarf auch dem federführenden Bundesjustizministerium gegenüber aufgezeigt – und führe im Hintergrund eine Vielzahl an Gesprächen mit Abgeordneten, um für eine klare Position der Koalitionsfraktionen zu werben.
Glauben Sie, dass Ihr Einsatz noch Früchte trägt?
Ich hoffe es. Es wäre im Interesse der Betroffenen.