Durchsuchung von Ministerium unzulässig: SPD-Vorsitzende Esken fordert Konsequenzen
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SPD-Vorsitzende Saskia Esken (Archivbild)
© Quelle: Gregor Fischer/dpa
Osnabrück/Berlin. Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken hat Konsequenzen aus dem Urteil des Landgerichts Osnabrück zur Durchsuchung des Bundesjustizministeriums kurz vor der Bundestagswahl 2021 gefordert. Es müsse geklärt werden, „inwieweit die damalige und die jetzige CDU-Führung über die Vorgänge informiert waren“, sagte Esken am Freitag in Berlin.
„Fest steht, dass die unzulässigen Durchsuchungen nicht nur dem Ansehen zweier Bundesministerien und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geschadet haben, sondern darüber hinaus einen absolut indiskutablen Eingriff in den Bundestagswahlkampf darstellen“, so Esken. Dieses Vorgehen müsse aufgeklärt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.
Durchsuchungen in Justiz- und Finanzministerium
Bei Ermittlungen gegen die Geldwäsche-Bekämpfer des Zolls hatte die Staatsanwaltschaft Osnabrück kurz vor der Bundestagswahl Diensträume und Archive des Ministeriums für Justiz und parallel im Finanzministerium durchsuchen lassen. Justizministerin war damals die heutige Verteidigungsministerin Christine Lambrecht, Finanzminister der heutige Bundeskanzler Olaf Scholz (beide SPD). Das Landgericht Osnabrück hatte den Durchsuchungsbeschluss am Donnerstag nachträglich aufgehoben.
Hintergrund waren Ermittlungen wegen des Verdachts auf Strafvereitelung im Amt: Die Spezialeinheit des Zolls gegen Geldwäsche (FIU) soll Verdachtsanzeigen nicht in allen Fällen an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet haben. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin beim Justizministerium telefonisch die Herausgabe eines Schreibens an das Bundesfinanzministerium angefragt - weil das Justizministerium dies ablehnte, erwirkten die Ermittler beim Amtsgericht den Durchsuchungsbeschluss.
Landesgericht: Vorgehen war unzulässig
Das Landgericht bewertete die Durchsuchung indes als nicht zulässig und nicht erforderlich. Weder sei die Vernichtung von Beweismitteln zu befürchten gewesen, noch habe eine besondere Dringlichkeit bestanden. Außerdem seien das erfragte Schreiben und weitere Beweismittel schon seit einer früheren Durchsuchung im Juli 2020 Teil der Ermittlungsakten gewesen.
RND/dpa