Eine wichtige Mahnung aus Karlsruhe
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Der Erste Senat beim Bundesverfassungsgericht verkündet das Urteil zum bayerischen Verfassungsschutzgesetz.
© Quelle: Uli Deck/dpa
Dieser Dienstag war ein guter Tag für die Freiheitsrechte in Deutschland. Mit seinem Urteil zum bayerischen Verfassungsschutzgesetz hat das Bundesverfassungsgericht eine wichtige Mahnung ausgesprochen: Auch im Kampf gegen tatsächliche oder vermeintliche Feinde der Demokratie dürfen die demokratischen Grundrechte niemals verletzt werden.
Diese Mahnung kommt in einer sicherheitspolitisch bewegten Zeit: Die Gefahren durch den Rechtsextremismus steigen eher, als dass sie sinken. Auch islamistische Terroristen bleiben weiterhin gefährlich. Und zu welchen Erschütterungen der inneren Sicherheitslage der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine noch führen könnte, vermag heute niemand seriös zu beantworten.
Dass die Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um solche Gefahren abzuwehren, ist klar. Doch obliegt es stets der Politik, diesen Mitteln Grenzen zu setzen – Grenzen, die letztendlich das Grundgesetz aufzeigt.
Weitreichende Befugnisse seit 2016
Die bayerische Landesregierung hat das nicht getan. Mit ihrem Verfassungsschutzgesetz, das nun in Teilen vom Bundesverfassungsgericht kassiert wurde, hat sie den Schlapphüten im Freistaat 2016 weitreichendere Überwachungsmöglichkeiten gewährt, als die Verfassung erlaubt. Sie hat damals vor allem mit dem notwendigen Kampf gegen den Terrorismus argumentiert.
Dass die Karlsruher Richter dem nun einen Riegel vorgeschoben haben und darauf drängen, Sicherheitsinteressen und Grundrechte stets sauber abzuwägen, ist gut und wichtig. Gerade angesichts der Sicherheitslage in Deutschland, die sich in den kommenden Jahren zuspitzen könnte, kommt die Mahnung zur richtigen Zeit. Und sie sollte nicht nur in Bayern gehört werden: Auch die Verfassungsschutzgesetze in anderen Bundesländern müssen auf den Prüfstand bezüglich notwendiger Reformen gestellt werden.