Pauschale muss versteuert werden

Energiepauschale für Angestellte: Wie viel nach Abzug der Steuern wirklich ankommt

Im Rahmen des Entlastungspakets sollen einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige eine einmalige Energiepauschale über 300 Euro erhalten, die versteuert werden muss.

Im Rahmen des Entlastungspakets sollen einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige eine einmalige Energiepauschale über 300 Euro erhalten, die aber versteuert werden muss.

Essen, Berlin. Von den 300 Euro Energiepauschale werden im Durchschnitt 193 Euro netto bei den Beschäftigten ankommen. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, die dem Evangelischen Pressdienst (epd) vorliegt.

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Demnach lag im vergangenen Jahr der Bruttojahresverdienst für Vollzeitbeschäftigte bei 54.304 Euro. „Unterstellt man keine weiteren Abzugsbeträge, ergäbe sich in diesem Durchschnitts-Fall ein Abzugsbetrag von 107 Euro auf die Energiepreispauschale“, heiß es in der Antwort.

Die Energiepauschale, die im September an einkommenssteuerpflichtige Beschäftigte ausgezahlt werden soll, wird mit dem Einkommenssteuersatz verrechnet. Die Spanne der Abzüge werde dabei von 0 bis 142,42 Euro reichen, teilte das Finanzministerium mit.

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Die Kosten der Bereitstellung der 300 Euro pro Person beliefen sich auf 13,8 Milliarden Euro, hieß es. Da aber durch die Lohnsteuer, Einkommenssteuer und den Solidaritätszuschlag wiederum 3,4 Milliarden Euro einbehalten würden, liege das Saldo der Steuermindereinnahmen insgesamt bei rund 10,4 Milliarden Euro. Diese würden sich mit jeweils 4,4 Milliarden Euro auf den Bund und die Länder sowie mit rund 1,6 Milliarden Euro auf die Kommunen verteilen.

Linksfraktionschef Dietmar Bartsch bezeichnete die Energiekostenpauschale als „bittere Mogelpackung“. „Die Energiekostenpauschale sollte steuerfrei und vor allem auch an Rentner und Studierende ausgezahlt werden“, erklärte er. „Dafür sollten Topverdiener wie Minister diese Leistung nicht bekommen.“

RND/epd

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