US-Justizministerium will Trumps Sonderprüfer für beschlagnahmte Dokumente loswerden
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Donald Trump, ehemaliger Präsident der USA, macht während er auf einer Kundgebung am Minden Tahoe Airport eine Pause in seiner Rede. (Archivbild)
© Quelle: José Luis Villegas/Pool AP/dpa
Washington. Im juristischen Tauziehen um die bei Ex-Präsident Donald Trump beschlagnahmten Regierungsunterlagen geht das US-Justizministerium eine erhebliche Hürde für die Ermittlungen an.
Die Behörde beantragte am Freitag vor einem Berufungsgericht, die Einsetzung eines Sonderprüfers rückgängig zu machen. Er soll die Papiere herausfiltern, auf die Ermittler keinen Zugriff haben sollen - zum Beispiel mit Blick auf das Anwaltsgeheimnis.
US-Kongress will Trump zum Sturm aufs Kapitol befragen
Der Untersuchungsausschuss des US-Repräsentantenhauses zum Angriff auf das Kapitol will den ehemaligen Präsidenten Donald Trump befragen.
© Quelle: Reuters
Trump beantragte Einsetzung des Sonderprüfers
Der Sonderprüfer war von einer Bezirksrichterin auf Antrag von Trumps Anwälten eingesetzt worden. Das Justizministerium hatte das Berufungsgericht bereits überzeugen können, rund 100 Dokumente mit Geheimvermerk von einer Begutachtung durch den Sonderprüfer auszunehmen. Dadurch können sie für die Ermittlungen genutzt werden. Trumps Anwälte versuchten, dagegen vor das Oberste Gericht der USA zu ziehen, das schmetterte jedoch ihren Antrag ab.
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Das Justizministerium argumentierte am Freitag unter anderem, der Sonderprüfer sei nicht notwendig, da es selbst ein Team zum Heraussieben vertraulicher und persönlicher Unterlagen eingesetzt habe. Und Trumps Anwälte hätten nicht dargelegt, dass dieses Verfahren fehlerhaft sei.
Justizministerium: Trump genießt als Ex-Präsident keinen besonderen Schutz
Auch gibt es Streit darüber, ob Trump als Ex-Präsident weiter ein Anrecht auf den Schutz seiner Unterlagen wie während seiner Amtszeit genießen kann. Als eine der Aufgaben des Sonderprüfers wurde von der Richterin auch die Bewertung mit Blick darauf genannt. Das Justizministerium kontert jedoch, dass es für Trump als ehemaligen Präsidenten keinen solchen Schutz mehr gebe.
Anfang August hatte die Bundespolizei FBI Trumps Villa im US-Bundesstaat Florida durchsucht. Das FBI beschlagnahmte diverse Verschlusssachen, einige mit höchster Geheimhaltungsstufe. Dadurch, dass er die Unterlagen nach seinem Ausscheiden aus dem Amt in seinem Privathaus aufbewahrte, könnte Trump sich strafbar gemacht haben.
RND/dpa