EU fordert Schadensersatz in Millionenhöhe von Astrazeneca
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Die EU fordert vor Gericht von Astrazeneca Schadensersatz in Höhe von vielen Millionen Euro.
© Quelle: imago images/Christian Ohde
Brüssel. Im Rechtsstreit mit Astrazeneca fordert die EU-Kommission millionenschwere Zwangsgelder, um bestellten Corona-Impfstoff rasch zu bekommen. Für jede mehr als drei Monate verspätet gelieferte Dosis solle der britisch-schwedische Hersteller zehn Euro pro Tag zahlen, beantragte die Brüsseler Behörde nach Angaben eines Sprechers am Mittwoch vor dem zuständigen belgischen Gericht.
Dies solle ab 1. Juli für die Impfdosen gelten, die dann noch aus Zusagen für das erste Quartal ausstehen. Ab 1. Oktober solle der Hersteller für fehlende Mengen aus dem zweiten Quartal zahlen. Darüber hinaus fordert die Kommission für jede vom Gericht festgestellte Vertragsverletzung zehn Millionen Euro pro Tag, bis die Vereinbarungen eingehalten werden.
Die EU-Kommission hatte 300 Millionen Dosen Corona-Impfstoff von Astrazeneca bestellt und setzte auf Lieferungen bis Ende Juni. Doch gingen im ersten Quartal nur 30 Millionen statt 120 Millionen Impfdosen an die 27 EU-Staaten. Für das zweite Quartal werden anstelle der vereinbarten 180 Millionen nur 70 Millionen Dosen erwartet. Aus Sicht der EU-Kommission verstößt der Hersteller gegen einen Rahmenvertrag vom August 2020. Die Firma macht Produktionsprobleme geltend und bestreitet Vertragsverstöße.
Beide Seiten trugen ihre Argumente am Mittwoch in einem Eilverfahren vor Gericht vor. Die Kommission will vorerst eine einstweilige Verfügung erreichen. Wann die Entscheidung fällt, blieb zunächst offen. In der Hauptsache soll ab September verhandelt werden.
Der Rahmenvertrag enthält die umstrittene Klausel, die Firma müsse „best reasonable efforts“ zur Erfüllung der Zusagen unternehmen - zu Deutsch in etwa „alle vernünftigen Anstrengungen“. Astrazeneca argumentiert, das habe man eingehalten; die EU-Kommission sieht das anders.
Der zweite Knackpunkt: Astrazeneca sichert im Vertrag zu, dass keine anderen Verpflichtungen gegenüber Dritten der Erfüllung entgegenstehen. Die EU-Kommission wirft dem Unternehmen jedoch vor, Großbritannien bevorzugt bedient zu haben. Großbritannien war von Astrazeneca-Lieferproblemen weniger betroffen.
RND/dpa/AP