Sachsen

Ex-AfD-Abgeordneter Maier darf vorläufig in Justiz zurückkehren

Der scheidende AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier, der vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuft wird, könnte demnächst wieder als Richter in Sachsen – wie hier 2016 – arbeiten.

Der ehemalige AfD-Abgeordnete und vom Verfassungsschutz als „rechtsextrem“ eingestufte Jens Maier darf vorerst wieder in sein Amt als Richter zurückkehren. Die Entscheidung, ob Maier in den Ruhestand versetzt werde, verzögere sich, so das zuständige Gericht am Freitag. Maier ist von 2017 bis 2021 Mitglied der AfD-Fraktion im Bundestag gewesen, sein Wunsch in die Justiz zurückzukehren war zuletzt auf heftige Kritik gestoßen.

Chemnitz/Dresden. Der frühere AfD-Abgeordnete Jens Maier darf vorläufig in die sächsische Justiz zurückkehren. Das zuständige Dienstgericht für Richter teilte am Freitag mit, dass sich eine Entscheidung verzögere, ob Maier in den Ruhestand versetzt werde. Auch zu einem Eilantrag, Maier vorläufig die Amtsgeschäfte zu untersagen, gibt es noch keine Entscheidung. Damit dürfte er seinen Dienst am Montag im Amtsgericht Dippoldiswalde antreten.

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Das sächsische Justizministerium hatte sich auf rechtlichem Wege gegen die Weiterbeschäftigung Maiers als Richter im Freistaat gewehrt. Justizministerin Katja Meier (Grüne) teilte Mitte Februar zwar mit, dass Maier mit Wirkung vom 14. März in den Richterdienst am Amtsgericht Dippoldiswalde zugeführt werde. Parallel dazu stellte das Ministerium am Landgericht Leipzig - am dortigen Dienstgericht für Richter - jedoch einen Antrag auf Versetzung Maiers in den Ruhestand nach Paragraf 31 des Richtergesetzes. Ein zusätzlicher Eilantrag sollte verhindern, dass Maier vor einer Entscheidung über den Ruhestand in den Dienst zurückkehrt.

Nach dem entsprechenden Paragrafen des Richtergesetzes kann ein Richter auch in den Ruhestand versetzt werden, „wenn Tatsachen außerhalb seiner richterlichen Tätigkeit eine Maßnahme dieser Art zwingend gebieten, um eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege abzuwenden“.

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Maier vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft

Laut Ministerin Meier ist dieser Paragraf in der deutschen Rechtsprechung bislang erst zweimal zur Anwendung gelangt. Eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege bedeute, dass bei einer Richterin oder einem Richter aufgrund ihres oder seines Verhaltens die Verfassungstreue, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Integrität in Frage stünden und so die Gefahr einer „Justizkrise“ bestehe.

Maiers mögliche Weiterbeschäftigung als Richter hatte Unmut und Kritik ausgelöst. Der AfD-Politiker wird vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft. Andere Parteien halten ihn für untragbar. Das Auschwitz-Komitee und der Zentralrat der Juden drängten darauf, Maiers Rückkehr in die Justiz zu verhindern. Die Neue Richtervereinigung hielt eine Richteranklage für geboten.

RND/dpa

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