Fahrradaffäre bei Leipzigs Polizei: noch immer Ermittlungen gegen 150 Personen

Die Affäre aus dem Juli 2019 um mutmaßlich illegal verkaufte Fahrräder aus der Asservatenkammer lässt die Leipziger Polizei nicht los (Symbolbild).

Die Affäre aus dem Juli 2019 um mutmaßlich illegal verkaufte Fahrräder aus der Asservatenkammer lässt die Leipziger Polizei nicht los (Symbolbild).

Leipzig. Die Affäre aus dem Juli 2019 um mutmaßlich illegal verkaufte Fahrräder aus der Asservatenkammer lässt die Leipziger Polizei nicht los. In verschiedenen Verfahren wird noch immer gegen rund 150 Personen ermittelt, die zum Teil im Dienst der Polizei in Leipzig stehen, berichtet die „Leipziger Volkszeitung“ (LVZ).

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Die Affäre gliedert sich in insgesamt drei Verfahren: Im Zentrum des Hauptverfahrens stehen demnach drei Mitglieder der Ermittlungsgruppe „Zentrale Bearbeitung der Fahrradkriminalität“ sowie zwei Verantwortliche eines Kleingartenvereins, in dem einige der Fahrräder unter der Hand verkauft worden sein sollen.

Daneben läuft das Erwerberverfahren, in dem zwischenzeitlich gegen 187 Beschuldigte ermittelt wurde. 47 Verfahren wurden allerdings bereits eingestellt, „da sich aus den geführten Ermittlungen kein hinreichender Tatverdacht gegen die betreffenden Beschuldigten ergeben hat“, so eine Sprecherin der Polizei Leipzig gegenüber der „LVZ“.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Nicht zuletzt sehen sich vier weitere Personen in einem Verfahren wegen mutmaßlicher Strafvereitelung im Amt beschuldigt. Drei von ihnen seien noch immer Polizeiangehörige, schreibt das Blatt. Kernpunkt dieses dritten Verfahrens ist die Frage, ob die Beschuldigten im Zeitraum seit 2014 bis Sommer 2019 als Vorgesetzte von den Vorwürfen wussten und ob sie hätten reagieren müssen.

Verteidiger halten das Vorgehen der Beschuldigten für nicht strafbar

Anklagen oder Strafbefehle seien aktuell noch nicht erteilt worden, teilte die zuständige Generalstaatsanwaltschaft mit. Strafverteidiger in dem Verfahren pochen darauf, dass die Verfahren eingestellt werden müssten, berichtet die „LVZ“. Die Beschuldigten hätten sich nicht strafbar gemacht, da sie sich an Vorgaben der Versicherungen der geschädigten Fahrradbesitzer gehalten hätten. Diese hätten für den Verbleib der bereits entschädigten gestohlenen Fahrräder zwei Optionen gegeben: Spende oder Schrott.

Bei der Affäre geht es um mehr als 1000 gestohlene Fahrräder, die von der Polizei sichergestellt wurden. Von Versicherungen anschließend freigegebene Räder, die gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden sollten, seien über einen Kleingartenverein für kleines Geld in den Familien von Polizisten gelandet.

RND/sic

Mehr aus Politik

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken