FDP will sich in Koalitionsverhandlungen für Abschaffung des Paragrafen 219a einsetzen

Die Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr (FDP).

Die Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr (FDP).

Berlin. Die FDP will sich in bevorstehenden Koalitionsverhandlungen für eine Abschaffung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch einsetzen, der die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt. Das sagte die FDP-Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

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„Als Freie Demokraten im Deutschen Bundestag streiten wir für die Abschaffung des Paragrafen 219a StGB. Natürlich werden wir auch in Koalitionsverhandlungen dafür eintreten“, sagte die Gesundheits- und Rechtsexpertin der FDP-Fraktion.

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„Die Zahl der Stellen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, sinkt drastisch und rasant“, so Helling-Plahr. Das müsse die Politik auf allen Ebenen alarmieren. „Selbst die große Koalition schließt nicht aus, dass auch die gesetzliche Stigmatisierung von legalen Schwangerschaftsabbrüchen durch Paragraf 219a StGB zu dieser Entwicklung beiträgt“, erklärte die wiedergewählte FDP-Bundestagsabgeordnete unter Berufung auf die Antwort des Bundesfamilienministeriums auf eine Anfrage ihrer Fraktion.

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Dass die Bundesregierung dennoch untätig geblieben sei, sei skandalös. „Eine neue Bundesregierung muss hier klar gegensteuern“, so Helling-Plahr. Es brauche „Rahmenbedingungen, die die Versorgungslage verbessern können.“ Das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche trage zu einer Verunsicherung der Ärzteschaft bei und müsse ersatzlos gestrichen werden. „Sachliche Informationen auf der Homepage einer Ärztin oder eines Arztes über einen legalen ärztlichen Eingriff dürfen kein strafbares Unrecht sein“, so die Abgeordnete.

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219a führte in großer Koalition zu Streit

Die Diskussion um den Strafrechtsparagrafen hatte bereits 2019 für Streit in der großen Koalition gesorgt. Die SPD hatte sich für eine Streichung des Paragrafen ausgesprochen, der in seiner Ursprungsform selbst die reine öffentliche Information durch Ärztinnen und Ärzte darüber verbot, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. CDU und CSU stellten sich gegen die Streichung.

Schließlich einigten sich die Koalitionspartner auf einen Kompromiss: Ärztinnen und Ärzte dürfen nun etwa auf ihrer Website angeben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Informationen darüber, welche medizinischen Methoden sie verwenden, dürfen sie selbst jedoch nicht veröffentlichen.

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Neben FDP und SPD sprechen sich vor allem auch die Grünen für eine Streichung des Paragrafen aus. Sollten sich SPD, Grüne und FDP für die Bildung einer Ampelkoalition entscheiden, kann dieser Schritt deshalb als gesetzt gelten. Bei den Grünen zeigt man sich entsprechend zuversichtlich.

„Das ist eine niedrig hängende Frucht“, war aus der Fraktionsführung zu hören. Und: „Das würde schon klappen.“ Würde, wenn es tatsächlich zu einer Ampelkoalition kommt. In der SPD-Fraktion will man sich derzeit nicht erneut zum Paragrafen 219a äußern, verweist aber auf ein Positionspapier der Fraktion aus dem Juni: Darin betonen die Sozialdemokraten, sich für die Streichung des strittigen Paragrafen einzusetzen.

Zustimmung dürfte ein solcher Schritt darüber hinaus auch von der geschrumpften Linksfraktion im Bundestag erhalten. Die Linke will auch weitere Regelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen gänzlich aus dem Strafrecht streichen.

Mit dem Paragrafen 219a wird sich zudem auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befassen. Die Gießener Ärztin Kristina Hänel hat im Februar 2021 Verfassungsbeschwerde erhoben, weil sie wegen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche auf ihrer Website in mehreren Instanzen zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.

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