Finanzminister: Aussetzen der Schuldenbremse ist keine Option
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Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat dem Vorstoß von SPD-Fraktionschef Mützenich eine Absage erteilt.
© Quelle: IMAGO/Chris Emil Janßen
Berlin. Finanzminister Christian Lindner pocht bei der geplanten Milliarden-Finanzspritze für die Bundeswehr weiter auf eine Änderung des Grundgesetzes. Er wies damit einen Vorstoß von SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich zurück, der von Alternativen etwa durch eine Aussetzung der Schuldenbremse gesprochen hatte.
„Es ist keine Option, für die Bundeswehr die Schuldenbremse mit einfacher Mehrheit zu umgehen“, sagte Lindner der Deutschen Presse-Agentur. Er habe eigens ein Sondervermögen im Grundgesetz vorgeschlagen, damit der Charakter der Schuldenbremse selbst intakt bleibe. „Eine Aufweichung wäre verfassungsrechtlich fragwürdig und mit der FDP politisch nicht zu machen“, betonte der Parteichef.
Mützenich hatte der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ gesagt, sollte die Union einer Grundgesetzänderung nicht zustimmen, gebe es auch andere Wege für das geplante 100 Milliarden Euro schwere Programm. „Wenn sich Deutschland in einer Notsituation befindet, erlaubt Artikel 115 eine Schuldenaufnahme mit einfacher Mehrheit.“ Artikel 115 schreibt eine Kreditobergrenze für den Bundeshaushalt fest. Zuletzt wurde wegen der Corona-Krise eine Ausnahme genehmigt.
Linder: Zustand der Bundeswehr spricht Bände
Lindner betonte, jetzt für die Bundeswehr erneut eine Notlage zu erklären und die Schuldenbremse auszusetzen, würde den Sinn der Regel ad absurdum führen, „obwohl wir sie in Zeiten der Inflation dauerhaft stärken müssen“. Außerdem sollte der Union kein Weg eröffnet werden, sich ihrer Verantwortung zu entziehen. „Der Zustand der Bundeswehr nach 16 Jahren unionsgeführter Regierung spricht Bände“, betonte er.
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Die Bundesregierung will die Bundeswehr mit dem Sonderprogramm von 100 Milliarden Euro stärken und damit Ausrüstungslücken schließen. Das Sondervermögen soll im Grundgesetz verankert werden, wozu eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich ist - daher muss die CDU/CSU-Opposition ins Boot geholt werden. Die Union hat jedoch Bedingungen für eine Zustimmung gestellt. Umstritten ist etwa, wofür das Geld genau ausgegeben werden soll.
RND/dpa
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