FDP-Innenpolitiker Kuhle: Deutschland braucht Föderalismusreform im Bereich der Inneren Sicherheit
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Konstantin Kuhle, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion.
© Quelle: Britta Pedersen
Berlin. Der FDP-Innenpolitiker und stellvertretende Bundestagsfraktionsvorsitzende Konstantin Kuhle hat eine Föderalismusreform zur Verbesserung der Inneren Sicherheit in Deutschland gefordert. „Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Bereich der Inneren Sicherheit muss verbindlicher werden“, sagte Kuhle dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
Immer wieder hätten terroristische Anschläge in der Vergangenheit gezeigt, dass Behörden von Bund und Ländern ihre Ergebnisse nicht hinreichend miteinander austauschen, bemängelte Kuhle. Als Beispiele nannte er den islamistischen Anschlag am Berliner Breitscheidplatz im Jahr 2016 und die rechtsextremen NSU-Morde.
Gesetzliche Grundlage für Terrorismusabwehrzentrum
Die Sicherheit dürfe nicht am Föderalismus scheitern. „Deswegen braucht unser Land eine Föderalismusreform im Bereich der Inneren Sicherheit“, sagte Kuhle. Er drängte darauf, die gemeinsamen Zentren von Bund und Ländern, wie das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ), auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Darauf hatten sich die Ampelparteien in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will das GTAZ am Mittwoch besuchen.
„Deutschland braucht ein GTAZ-Gesetz gegen Terror und Extremismus“, forderte Kuhle. Verantwortlichkeiten müssten klar benannt und der Informationsaustausch verlässlich organisiert werden. „Wir können uns nicht erst nach einem Anschlag fragen, welche Behörde eines Landes welcher Behörde eines anderen Landes oder dem Bund eine bestimmte Information hätte mitteilen können“, sagte Kuhle.
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Das GTAZ war im Jahr 2004 beim Bundeskriminalamt (BKA) in Berlin eingerichtet worden. Dort arbeiten insgesamt 40 Behörden zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus dauerhaft zusammen. Beteiligt sind die Polizeien und Nachrichtendienste des Bundes und der Länder, das Zollkriminalamt, der Generalbundesanwalt und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Das 2012 gegründete Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) befasst sich außerdem mit Rechtsextremismus, Linksextremismus, sogenanntem Ausländerextremismus, Spionage und Proliferation.
Bisheriger Status der Zentren umstritten
Für die Arbeit der beiden Zentren, denen in den vergangenen Jahren eine wichtige Rolle in der Extremismusbekämpfung und Terrorabwehr zukam, gibt es jedoch keine gesetzliche Grundlage. Bei der Gründung des GTAZ befürchteten Kritiker eine Aufweichung des Trennungsgebots von Polizei und Nachrichtendiensten.
Der Austausch der Behörden in den Zentren findet bislang auf der Grundlage der ohnehin bestehenden gesetzlichen Regelung zur Informationsweitergabe, etwa in den Verfassungsschutzgesetzen, statt.
Ob das ausreicht oder es für die Zentren eine eigene Rechtsgrundlage braucht, ist politisch und wissenschaftlich umstritten. Immerhin funktionieren die Zentren durch ihre dauerhafte Arbeit selbst beinahe wie eigene Behörden. Die Ampelkoalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, eine gesetzliche Grundlage für die Zentren zu schaffen und damit Verantwortlichkeiten klarer festzulegen und eine „lückenlose Kontrolle durch Parlamente und Datenschutzaufsichtsbehörden“ zu garantieren.