Gericht kippt Osterreiseverbot für Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns
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Nahezu menschenleer ist der Ostseestrand auf der Insel Usedom. Das könnte sich an Ostern ändern.
© Quelle: Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/ZB
Greifswald/Schwerin. Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns dürfen zu Ostern nun doch Tagesausflüge zu den Ostseeinseln, zur Küste und in die Seenplatte machen. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald kippte am Donnerstag überraschend in zwei Eilverfahren das von der Landesregierung verfügte Reiseverbot.
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Wie das Gericht am Abend mitteilte, wurde der umstrittene Paragraf 4a der Verordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus Sars-CoV-2 bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt. Dieser Paragraf in der Verordnung war erst am Mittwoch neu gefasst worden, um die verbotenen Reiseziele zu präzisieren.
Demnach waren von Karfreitag bis Ostermontag für Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns Ausflüge zu den Ostseeinseln, zur Halbinsel Fischland-Darß-Zingst, in Gemeinden direkt an der Ostsee und Boddengewässern sowie zu Tourismuszentren in der Mecklenburgischen Seenplatte verboten worden. Damit wollte die Regierung die Umsetzung der Kontaktbeschränkungen insbesondere über die Feiertage erzwingen.
Für Touristen aus anderen Bundesländer gilt bereits seit Mitte März ein Einreiseverbot nach Mecklenburg-Vorpommern, das zumindest bis zum 19. April bestehen bleibt. Eingeschlossen ist ein Nutzungsverbot von Ferienwohnungen, die Auswärtigen als Zweitwohnsitz dienen.
RND/dpa