Gericht leitet Disziplinarverfahren gegen Ex-AfD-Abgeordneten Maier ein
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Seit Montag ist der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier wieder als Richter in Sachsen tätig. Zuvor hatte das sächsische Justizministerium beim Dienstgericht für Richter beantragt, Maier in den Ruhestand zu versetzen; eine Entscheidung stehe aber noch aus. Der AfD-Politiker wird vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft.
© Quelle: Sebastian Kahnert/dpa
Dippoldiswalde. Das Landgericht Dresden hat ein Disziplinarverfahren gegen den früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier eingeleitet. Das berichten am Montagnachmittag unter anderem die „Leipziger Volkszeitung“ und „Dresdener Neueste Nachrichten“. Nach Meinung des Gerichts bestehe der Verdacht, dass Maier seine Dienstpflichten zur Verfassungstreue, zur politischen Mäßigung und zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten verletzt habe, teilte das Justizministerium am Montag mit. Maier war am Montag in die sächsische Justiz zurückgekehrt und hatte seinen Dienst beim Amtsgericht Dippoldiswalde angetreten.
Justizministerin Katja Meier (Grüne) begrüßte den Schritt des zuständigen Landgerichts Dresden ausdrücklich. „Alle Richterinnen und Richter sowie Beamtinnen und Beamte im Dienst des Freistaates Sachsen müssen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Einhaltung jederzeit eintreten“, sagte sie. Es sei wichtig, dass sich Bürgerinnen und Bürger darauf verlassen könnten.
Gegen den früheren Abgeordneten laufen parallel noch Verfahren vor dem Dienstgericht für Richter. Das sächsische Justizministerium hatte dort beantragt, dass der Jurist in den Ruhestand versetzt wird. Eine Entscheidung darüber steht aber noch aus. Auch zu einem Eilantrag, Maier vorläufig die Amtsgeschäfte zu untersagen, gab es zunächst keine Entscheidung, sodass Maier am Montag seinen Job antrat.
Maiers mögliche Weiterbeschäftigung als Richter hatte Unmut und Kritik ausgelöst. Der AfD-Politiker wird vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft. Andere Parteien halten ihn für untragbar.
RND/dpa