Berliner Gericht entscheidet

Kanzleramt muss Protokolle zu Corona-Konferenzen offenlegen

Bund verklagt Land: Das Verwaltungsgericht Osnabrück soll entscheiden.

Das Bundeskanzleramt muss interne Protokolle der ersten Bund-Länder-Treffen während der Corona-Pandemie herausgeben.

Berlin. Das Bundeskanzleramt muss interne Protokolle zu Bund-Länder-Konferenzen in der Corona-Pandemie offenlegen. In einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes heißt es zur Begründung, bei Beratungen von Behörden sei „nur der eigentliche Vorgang der behördlichen Entscheidungsfindung als solcher“ geschützt. Für Ergebnisse und Grundlagen der Entscheidung gelte dies nicht (VG 2 K 155/21).

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Laut Gericht muss die Bundesregierung die Aufzeichnungen von fünf Treffen im Jahr 2020 herausgeben. Vier der Kurzprotokolle stammen aus der Zeit des ersten Corona-Lockdowns und entstanden bei Konferenzen im März und April 2020, das fünfte im November 2020.

Einige Protokolle der Bund-Länder-Konferenzen müssen öffentlich gemacht werden.

Einige Protokolle der Bund-Länder-Konferenzen müssen öffentlich gemacht werden.

Protokolle schon jetzt „historische Dokumente“

Geklagt hatte der Berliner „Tagesspiegel“. Die Zeitung hatte im Dezember 2020 beim Bundeskanzleramt unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz beantragt, Zugang zu den Kurzprotokollen der ab März 2020 stattfindenden Bund-Länder-Konferenzen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu bekommen.

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Das Kanzleramt lehnte dies den Angaben zufolge mit der Begründung ab, einer Herausgabe stehe der Schutz von behördlichen Beratungen und des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung entgegen. Eine Veröffentlichung könne einen künftigen freien und offenen Meinungsaustausch beeinträchtigen.

Während die Bundesregierung die Unterlagen zum Ablauf der Beratungen also als vertraulich einstufte und nicht herausgeben wollte, argumentierte der „Tagesspiegel“, die Protokolle der Corona-Gipfel aus den Anfangszeiten der Pandemie seien bereits jetzt historische Dokumente. Zudem gebe es erhebliches öffentliches Interesse daran, wie sich die Regierungschefs in den damaligen Verhandlungen positioniert hätten.

Gericht urteilt: Keine „konkrete Gefährdung des Beratungsverlaufs“

In der Begründung des Urteils heißt es nun, die beklagte Regierung habe nicht dargelegt, welche Passagen welcher Kurzprotokolle den Vorgang der Willensbildung und Abwägung abbildeten. Zudem sei eine konkrete Gefährdung des Beratungsverlaufs oder künftiger Beratungen nicht nachvollziehbar dargelegt worden.

Bei ihren Gipfeln, die in der Corona-Hochphase im wesentlichen per Video stattfanden, verständigten sich die damalige Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefs der Länder auf wichtige Entscheidungen zur Eindämmung der Pandemie. Zu den einschneidensten Maßnahmen zählten Lockdowns und Kontaktbeschränkungen. Nach den Beratungen informierten Merkel sowie einige Ministerpräsidenten über die Ergebnisse jeweils bei Pressekonferenzen.

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„Das Urteil stärkt die Informationsfreiheit und schafft Transparenz in der politisch wichtigen Frage, wie die Entscheidungen am Beginn der Corona-Pandemie zustande kamen“, sagte der rechtspolitische Korrespondent der Zeitung, Jost Müller-Neuhof, der Deutschen Presse-Agentur. Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.

RND/epd/dpa

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